Autor Thema: Urlaubsanspruch / Verfall / Krankheit  (Read 4273 times)

TitusPullo

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Urlaubsanspruch / Verfall / Krankheit
« am: 17.01.2023 13:14 »
Hallo Leute,

folgende Situation:

Seit Juli 2022 bin ich durchgehend bis heute erkrankt. Mein Arbeitgeber hat mich heute per Email informiert, dass der Resturlaub bis Ende März anzutreten ist. Ist dies wegen Arbeitsunfähigkeit oder aus betrieblichen Gründen nicht möglich, ist der Urlaub bis zum 31.05.2023 zu nehmen. Danach würde dieser verfallen.

Da ich nicht weiß, wann ich wieder fit bin, habe ich mal dazu kurz recherchiert und bin der Auffassung, dass die Aussage meines AG bzgl. dem Urlaubsverfall nicht korrekt ist.

Laut meinen Recherchen verfällt der Urlaub bei längerer Krankheit erst nach
"15 Monaten nach Ablauf des entsprechenden Urlaubsjahrs"
d.h. bis Ende März 2024 würde mir der Anspruch auf den Urlaub zustehen?
(sofern ich durchgehend weiter krank wäre)

Wäre schön, wenn hier jemand Licht ins Dunkel bringen könnte.

Vielen Dank!

TitusPullo

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Antw:Urlaubsanspruch / Verfall / Krankheit
« Antwort #1 am: 29.01.2023 20:21 »
Kann hier niemand zu dem Thema weiterhelfen? :-\

andreb

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Antw:Urlaubsanspruch / Verfall / Krankheit
« Antwort #2 am: 29.01.2023 20:51 »
Dann müssten Sie ein wenig konkreter werden :)

Handelt es sich nur um den Anspruch aus 2022 ?!
Wie hoch sind die grundsätzlichen Ansprüche und wie hoch ist ihr aktueller Restanspruch ?!

Die aktuelle Rechtsprechung des EuGH ist Ihnen bekannt ?

TitusPullo

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Antw:Urlaubsanspruch / Verfall / Krankheit
« Antwort #3 am: 29.01.2023 22:09 »
Es geht um die Urlaubsansprüche aus 2022.
Ob das nun noch 5 oder 25 Tage wären ist dabei doch völlig irrelevant?

Auch ds EuGH Urteil spielt in meinem Fall keine Rolle, denke ich, da
a) der Arbeitgeber informiert hat, dass der Urlaub zu nehmen ist unst sonst verfällt - ist also seinen Hinweispflichten nachgekommen
b) geht es bei darum, dass ich den Urlaub wegen durchgehender Krankheit ja nicht nehmen kann

Deswegen habe ich ja gefragt, wie sich das in meinem Fall verhält und ob ich damit richtig liege, dass mein Urlaubsanspruch aus 2022 erst "15 Monaten nach Ablauf des entsprechenden Urlaubsjahrs" verfällt.

Ich wüsste wirklich nicht wie ich noch konkreter werden kann in dem Fall?

Isie

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Antw:Urlaubsanspruch / Verfall / Krankheit
« Antwort #4 am: 29.01.2023 22:52 »
Die Regelung, dass bei einer Langzeiterkrankung der Urlaub spätestens 15 Monate nach Ablauf des Urlaubsjahres verfällt (statt bereits mit Ablauf des 31.03.des Folgejahres),   bezieht sich nur auf den gesetzlichen Urlaubsanspruch. Der tarifliche Mehrurlaub wird nicht davon erfasst.

peer80

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Antw:Urlaubsanspruch / Verfall / Krankheit
« Antwort #5 am: 29.01.2023 23:19 »
Es geht um die Urlaubsansprüche aus 2022.
Ob das nun noch 5 oder 25 Tage wären ist dabei doch völlig irrelevant?

Genau das ist eben nicht irrelevant. Die 15 Monate beziehen sich auf den gesetzlichen Mindesturlaub von 20 Tagen bei der 5 Tage Woche. Was darüber hinaus geht bei tariflich höherem Anspruch muss wie vom AG mitgeteilt genommen werden oder verfällt.

WasDennNun

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Antw:Urlaubsanspruch / Verfall / Krankheit
« Antwort #6 am: 30.01.2023 06:50 »
Wenn ich es richtig verstanden habe: Wenn du 11Tag Resturlaub hast, dann verfallen 10Tage und der eine gesetzliche Tag bleibt bis 2024.

TitusPullo

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Antw:Urlaubsanspruch / Verfall / Krankheit
« Antwort #7 am: 31.01.2023 06:20 »
Aha, interessant. Alles Dinge, die ich nicht wusste. Normalerweise befasst man sich damit ja auch nie.... Danke.

Es sind noch 23 Tage Resturlaub aus 2022 vorhanden. Wenn ich euch nun richtig verstanden habe, würden davon 10 Tage verfallen und 13 Tage bis 2024 erhalten bleiben?

Korrekt?

SiegVibe

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Antw:Urlaubsanspruch / Verfall / Krankheit
« Antwort #8 am: 31.01.2023 08:00 »
Bei 23 Tagen Resturlaub sind 7 Tage gesetzlicher Urlaub genommen worden. 13 gesetzliche Tage verbleiben und unterliegen der 15-Monats-Regelung. Die restlichen 10 Tage sind tariflicher Mehrurlaub und verfallen spätestens zum 31.05.2023. Soweit also korrekt.

Die 15-Monats-Regelung gilt aber auch nur, soweit du im Jahr 2023 wegen dauerhafter Erkrankung den Urlaub nicht nehmen konntest. Bist du im November 23 wieder genesen, wird der Resturlaubsanspruch dem Anspruch des laufenden Jahres hinzugerechnet. Eine Übertragung bis zum 31.03.2024 erfolgt dann nur wieder auf Antrag bei Erfüllung der bekannten Kriterien.

Anderes Beispiel: Du hättest noch die 13 gesetzlichen Resturlaubstage und bist am 28.12.2023 wieder arbeitsfähig. Dann hättest du die Möglichkeit vom 28.12. - 30.12. (31.12. ist grundsätzlich ohne Urlaubseinsatz arbeitsfrei) 3 Tage frei zu nehmen. Machst du dies nicht, gilt ebenfalls für diese 3 Tage die Übertragungsregelung. Die restlichen 10 Tage sind automatisch übertragen und sind bis zum 31.03.2024 zu nehmen (sofern der AG über den Verfall informiert).

TonyBeagle

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Antw:Urlaubsanspruch / Verfall / Krankheit
« Antwort #9 am: 16.03.2023 23:49 »
Hallo zusammen,

hier mein Fall mit der Bitte um Auskunft.

Arbeitsunfähig vom 25.06.2020 – 08.12.2021
Urlaubsanspruch 2020:
30 Tage gem. § 26 TVÖD-S + 5 Tage Schwerbehinderung gem. § 208 SGB IX
Diese wollte ich ab 9.12.21 nehmen, aber es wurden 10 Tage gestrichen – nämlich der Mehrurlaub von 10 Tagen des § 26 TVÖD-S mit 30 Tagen gegenüber den 20 Tagen nach § 3 Bundesurlaubsgesetz.
Deshalb bekam ich nur 25 Tage statt 35 Tage.
Ein vorheriger Hinweis auf den eintretenden Verfall erfolgte nicht.
Eine rechtliche Begründung für die Streichung beam ich seit Dezember 2021 trotz mehrmaliger Nachfrage ebenfalls nicht, dazu sei man nicht verpflichtet.

Gibt es für den Verfall des tariflichen Mehrurlaubs eine Rechtsgrundlage/Rechtsprechung?
Im TVöD-S lese ich dazu direkt nichts konkretes.
Am Antreten meines Urlaubs aus dem Jahr 2020 bis zum 31.05.2021 war ich durch meine ununterbrochen fortdauernde Arbeitsunfähigkeit gehindert.
Nach Bundesurlaubsgesetz würde die 15-Monats-Frist gelten.
Der Personalratsvorsitzende ist der Meinung, die Streichung sei nicht rechtens.
Aktuell sehe ich nur noch die Möglichkeit meiner Klage vor dem Arbeitsgericht oder die Meinung des Arbeitgebers zu akzeptieren.

Vielen Dank schon mal für Eure Antworten.

MoinMoin

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Antw:Urlaubsanspruch / Verfall / Krankheit
« Antwort #10 am: 17.03.2023 07:04 »
Fällt so was eigentlich auch unter §37?