Absolvierte Zeiten der dualen Berufsausbildung sind keine Zeiten im Sinne der Beschäftigungszeit nach § 34 TVöD-S.
Woraus ergibt sich das?
Im TV selbst steht dazu nichts.
Es gibt wohl eine Herleitung aus dem ehemaligen BAT. Aber ob die durchgreift?
Zwei Urteile des BAG (2 AZR 139/99 und 2 AZR 714/08) sagen mit Hinweis auf übergeordnetes EU-Recht, dass Ausbildungszeiten auch Beschäftigungszeiten sind.
Allerdings betreffen die Urteile selbst nur das BGB und keine privaten Tarifverträge.
Jetzt ist eben die Frage, ob das EU-Recht, bzw. die Rechtsprechung des BAG als übergeordnetes Recht die Tarifautonomie hier aushebelt.