Autor Thema: Kündigungsfrist nach Betriebsübergang  (Read 756 times)

Ben der Erzieher

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Kündigungsfrist nach Betriebsübergang
« am: 21.03.2023 19:48 »
Hallo, ich hab da mal eine Frage.. hab grad ewig gegoogelt und keine Antwort gefunden! :-\

Meine Frau Arbeitet seit fast 10 Jahren in dem selben Kindergarten. Vor zwei Jahren kam es in dem Kindergarten zu einem Betriebsübergang. Früher war es ein Kindergarten der Johanniter und jetzt ist der Kindergarten bei der Stadt. Der neue Arbeitgeber hat alle Dienstjahre angerechnet. Sie wird also wie es scheint so behandelt als ob sie seit 10 Jahren dort arbeitet...

Jetzt fragen wir uns ob das auch gilt wenn sie Kündigen möchte... nach TVöD gilt nach 8 Jahren (wären ja jetzt noch nicht ganz 10) eine Kündigungsfrist von 4 Monaten zum Quartalsende.

wir fragen uns jetzt ob sie für die Kündigungsfrist jetzt auch so gerechnet wird oder ob man dann doch von 6 Wochen zum Quartalsende ausgeghen kann.

Hat jemand damit Erfahrung?

Liebe grüße Benni

falls es rückfragen gibt nur raus damit ;D

Ben der Erzieher

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Antw:Kündigungsfrist nach Betriebsübergang
« Antwort #1 am: 21.03.2023 20:07 »
Ja sie musste einen neuen Arbeitsvertrag unterschreiben.

Ben der Erzieher

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Antw:Kündigungsfrist nach Betriebsübergang
« Antwort #2 am: 21.03.2023 20:25 »
Ich habe grad nochmal gelesen das bei einem Betriebsübergag keine neuen Verträge notwendig sind und nur für die verwaltung gemacht werden. Die alten vertrage gehen automatisch in den neuen betrieb über... dieser Artikel hat sich aber nicht mit öffentlichem dienst befasst.. bin echt verwirrt  ::)