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Minusstunden Erzieher

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flip:
Ich frage mich gerade, wie das in der Praxis aussieht. Werden dann Kinder auf andere Gruppen verteilt, wo sie weder Erzieherinnen noch andere Kinder kennen? Hört sich nach Aufbewahrungsanstalt an, sorry...

Organisator:

--- Zitat von: Ole am 17.03.2023 07:24 ---Guten Morgen in die Runde,

bei uns ist das Thema Minusstunden noch einmal aktuell geworden – im Erzieherbereich.

Die Leiter handhaben es so, wenn es die Kinderzahlen zu lassen und „nicht so viel los ist“, dass die Erzieher Minusstunden ansammeln und diese dann „abarbeiten“, wenn der Bedarf an die Arbeitskraft wieder mehr ist (Entgelt bleibt stets gleich).

Nun meinte eine Mitarbeiterin, es sei nicht rechtens.

Könnt ihr mir hierzu behilflich sein?

Vielen Dank vorab.

--- End quote ---

Zunächst ist zu klären, wer die Arbeitszeit einteilt und wie davon abgewichen werden kann. Welche Regelungen gibt es dazu bei euch?
Bei Gleitzeit ist es üblich, dass der Beschäftigte grundsätzlich über Beginn und Ende der Arbeitszeit entscheidet. Ich gehe aber davon aus, dass es in Kitas oä keine Gleitzeit geben kann.
Stellt sich also die Frage, wer den Arbeitsplan mach und welche Kompetenzen er hat.

Levana:

--- Zitat von: flip am 17.03.2023 14:24 ---Ich frage mich gerade, wie das in der Praxis aussieht. Werden dann Kinder auf andere Gruppen verteilt, wo sie weder Erzieherinnen noch andere Kinder kennen? Hört sich nach Aufbewahrungsanstalt an, sorry...

--- End quote ---

Beispiel bei uns: Es gibt bis 8:00 und ab 15:00 eine gruppenübergreifende Betreuung. Der Kita-Bereich ist sogar ab 11:30 schon wieder zusammen. Da kann man, wenn wenig Kinder da sind, dann halt eine Fachkraft mittags nach Hause schicken.

Gerade in kleineren Kitas sind die Gruppenkräfte nicht ausschließlich in ihrer Gruppe. Bei 30h Kräften geht das auch kaum, zumindest bei mir in der Kita sind 8h Betreuungszeit die Regel.

Casa:
@Organisator hat das schon gut auf den Punkt gebracht.

Was meist nicht geht ist: Du bist 6-15 Uhr eingeteilt. Wenn alle Kinder bis 14 Uhr abgeholt wurden, geht der Erzieher nach Hause und arbeitet die fehlende Stunde irgendwann nach.

Dass nicht genug Arbeit vorhanden ist, ist das unternehmerische Risiko des Arbeitgebers, hier des öffentlich-rechtlichen Arbeitgebers.

Ich kann mir schwer vorstellen, dass bei zuvor festgelegten Schichten, Minusstunden entstehen. Auch wenn die Erzieher eher gehen dürfen.
Im Grunde ist es ganz einfach. Das Kind ist für 4, 6 oder 8 Stunden in der Kita angemeldet. Abhängig von der Stundenzahlt wird ein Beitrag oder ein Entgelt entrichtet. Und zwar unabhängig davon, ob die Eltern bei einer vereinbarten Betreuungszeit von 8 Stunden nun 5, 7 oder 8 Stunden in Anspruch nehmen.
Verträge sind einzuhalten. Für den Bereich Kita sind beantragte und vereinbarte Zeit einzuhalten und die Gebühr ist zu zahlen (Privatrecht) bzw. ist der Beitrag für die beantragte und bewilligte Inanspruchnahme der öR Einrichtung KiTa (Verwaltungsrecht) zu entrichten.

Stell dir vor du bist Maschinenführerin an einer Metallstanze in einer Besteckfabrik. Du stanzt also Löffel und Gabeln aus Metall. Dein Arbeitgeber teilt dich von 6-14:30 Uhr an der Maschine ein. Ab 13:30 Uhr hast du keine Metallrohlinge mehr, um Löffel und Gabeln zu stanzen. Du hast einen Vollzeitarbeitsvertrag mit 8 Stunden pro Tag, hier z. B. 6-14:30 Uhr inklusive 30 Minuten Pause.

Du stehst also an der Maschine und hast nichts zu tun. Dafür musst du bezahlt werden, da der Arbeitgeber dich vertragsgemäß beschäftigen und bezahlen muss (!) und er das unternehmerische Risiko trägt, wenn er keine Beschäftigung für dich hat.
Du wirst heute also mit den vereinbarten 8 Stunden bezahlt - obwohl du nur 7 Stunden beschäftigt warst - und musst morgen, wenn die verspätete Lieferung neuer Metallrohlinge eintrifft, keine 9 Stunden arbeiten.






Nun kann es passieren, dass eine Aufgabe aus betrieblichen Gründen länger dauert. Betriebliche Gründe sind z. B. die verspätete Lieferung der Metallrohlinge. Der Arbeitgeber will nun, dass du 9 Stunden arbeitest, damit der "wichtige Auftrag" heute noch fertig wird und versandt werden kann. Du bist bereit heute 9 Stunden zu arbeiten.
Das bedeutet, dein Arbeitgeber muss dir für gestern 8 Stunden bezahlen, obwohl du nur 7 Stunden gearbeitet hast. Außerdem muss er dir heute die 9 Stunden bezahlen, weil du länger, als die vertraglichen 8 Stunden pro Tag, gearbeitet hast.

Metallrohlinge fehlen, Kinder sind krank, Kinder werden früher abgeholt usw. Das sind alles betriebliche Risiken, die den Arbeitnehmer null zu interessieren haben.


Soweit der sehr häufig geltende Grundsatz.
Etwas Anderes kann gelten, wenn ein Arbeitszeitkonto existiert. Dazu weiß @Organisator aber sicher mehr, wenn die entsprechende Regelung bekannt ist.

MoinMoin:

--- Zitat von: Ole am 17.03.2023 07:37 ---spontan wird gar nichts geändert. Wenn das wird das "geplant"

--- End quote ---
Mit Spontan meinte ich ohne entsprechende Vorlaufzeit (3 Tage? oder wieviel Vorlauf zur Änderung sind da noch erlaubt?)

Also wenn ein Dienstplan (und der kann durchaus auch geplante Minusstunden enthalten) existiert, dann kann der AG nicht sagen, morgen machst du nur 4 statt 8 h weil viele Kinder krank sind.
Einvernehmlich geht das natürlich immer.
Genauso wenig kann er dann sagen: Morgen musst du an deinem freien Tag kommen, weil Kollegin ist krank.
Dafür hätte er Rufbereitschaft anordnen müssen. Oder?

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