Autor Thema: Eröffnung der Beurteilung  (Read 1820 times)

conair2004

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Eröffnung der Beurteilung
« am: 18.03.2023 00:35 »
Ich warte seit nunmehr 5 Monaten auf die Eröffnung meiner Anlassbeurteilung im BAMF.

Leider finde ich rechtlich nirgendwo etwas, um die Eröffnung zu erzwingen.

Hat jemand damit Erfahrung?

MaxW

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Antw:Eröffnung der Beurteilung
« Antwort #1 am: 18.03.2023 17:58 »
Woher wissen Sie, dass die Beurteilung bereits eröffnet werden kann? Dass eine Beurteilung noch nicht eröffnet wurde, liegt meistens an vielen verschiedenen Faktoren. Liegen die Beurteilungen eventuell noch in der Zentrale und können daher noch nicht eröffnet werden? Am besten Sie suchen zuerst das Gespräch mit Ihrem Vorgesetzten, bevor Sie hier etwas erzwingen möchten ;)

BalBund

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Antw:Eröffnung der Beurteilung
« Antwort #2 am: 19.03.2023 10:10 »
Da wir hier im TVöD - Unterforum sind, vermute ich stark, dass der TE an einem Auswahlverfahren teilgenommen hat, sei es für die Verbeamtung oder einen bestimmten Dienstposten. Andernfalls würde er als TB nämlich gar keine Beurteilung erhalten.

Die Beurteilung wird bei einem einzelnen Dienstposten i.d.R. eröffnet, wenn von allen Bewerbern die Anlassbeurteilung vorliegt. Selbst wenn der eigene RL (Im Bundesamt ist der RL Erstbeurteiler, der AL Zweitbeurteiler) also schnell gemacht hat, wird die Personalabteilung die Eröffnung zurückhalten, bis alle RL für alle Bewerber fertig sind und die Ergebnisse plausibilisiert wurden.

Hat man sich hingegen auf eine Verbeamtung beworben, so wird die Beurteilung i.d.R. nur dann verzögert freigegeben, wenn die Note 6 nicht erreicht wurde. Diese Beurteilungen werden durch das Justiziariat gesondert bearbeitet damit sie sofort gerichtsfest sind, weshalb das dauern kann.

Die andere Möglichkeit ist natürlich noch, dass er Beamter ist, dann ist der Beitrag hier aber falsch ;-)

conair2004

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Antw:Eröffnung der Beurteilung
« Antwort #3 am: 21.03.2023 22:55 »
Ich habe mich auf eine Verbeamtung beworben. Allen Bewerbern meiner Dienststelle wurde bereits im November/Dezember die Beurteilung eröffnet. Unter der Hand habe ich erfahren, dass mein Beurteilungszeitraum verlängert werden soll, da ich innerhalb diesen ein Jahr Elternzeit hatte. Offiziell habe ich allerdings überhaupt gar keine Information erhalten, außer das der Erstbeurteiler bewertet hat. Da es mir nun reicht permanent zu warten frage ich mich, ob es eine Art Untätigkeitsklage hierfür gibt oder muss man bis zur Unendlichkeit auf die Eröffnung warten?

BalBund

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Antw:Eröffnung der Beurteilung
« Antwort #4 am: 22.03.2023 10:10 »
Die Verlängerung des Beurteilungszeitraums spricht dafür, dass Deine Leistungen von Deiner Referatsleitung bisher als nicht ausreichend für eine Verbeamtung angesehen werden.

Da es keinen Rechtsanspruch auf die Verbeamtung gibt, sehe ich hier zudem keinen Hebel um das Verfahren zu beschleunigen, allenfalls mit dem Mittel einer Konkurrentenklage, aber dann wirst Du definitiv kein Beamter im BAMF oder sonstwo im Geschäftsbereich des BMI werden.

Unbefriedigend, keine Frage, aber ich fürchte das beste ist zu warten und sich innerlich auf eine Absage einzustellen.