Autor Thema: Muss eine TD ausgehändigt werden?  (Read 1942 times)

yannik99

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Muss eine TD ausgehändigt werden?
« am: 12.03.2023 14:19 »
Ich arbeite seit 2019 bei einer Bundesbehörde als Tarifbeschäftiger. In dem Zeitraum habe ich im Rahmen einer Höhergruppierung e 11 zu E13 einen Ergänzungsvertrag erhalten. Der Arbeitsvertrag nennt ja die Entgeltstuffe aber eine TD habe ich bisher auch auf Nachfrage nicht erhalten. Meine Frage wäre jetzt, muss diese eigentlich ausgehändigt werden?

Im TVÖD Bund und Nachweisgesetz steht das aus meiner Sicht nicht so klar ersichtlich drinnen. Wobei u. a. das BVA dazu schreibt:

Die Tätigkeitsdarstellung verdeutlicht der oder dem Tarifbeschäftigten, welche Tätigkeiten am jeweiligen Arbeitsplatz auszuführen sind, wie sie oder er organisatorisch
eingegliedert ist und welche Befugnisse sie oder er hat. Der Arbeitgeber muss
der/dem Tarifbeschäftigten die Tätigkeitsdarstellung als Grundlage für die tarifliche
Bewertung der/des Tarifbeschäftigten eröffnen (§§ 12/13 TVöD).
https://www.bva.bund.de/SharedDocs/Downloads/DE/Behoerden/Beratung/Eingruppierung/Eingruppierung/160108_Arbeitsplatzbeschreibung_Basis_tarifgerechte_Eingruppierung_2016.pdf

Insider2

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Antw:Muss eine TD ausgehändigt werden?
« Antwort #1 am: 15.03.2023 10:02 »
Deine auszuübende Tätigkeit muss dir wirksam durch den Arbeitgeber übertragen werden. Eine Vorgabe in welcher Form das durchzuführen ist, gibt es nicht. Die Regelungen des Nachweisgesetztes bleiben davon unberührt.