Autor Thema: [SH] Beförderungen  (Read 1480 times)

Prüfer SH

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[SH] Beförderungen
« am: 19.03.2023 13:28 »
Moin zusammen,

in Schleswig-Holstein gilt für Beförderungen grundsätzlich §20 LBG SH. Dieser wurde kürzlich hinsichtlich der Mindestwartezeit zwischen zwei Beförderungsämtern geändert - auf nunmehr 1 Jahr, vgl.§ 20 (2) Nr. 3 LBG SH. Weiterhin sind Abweichungen hiervon möglich. Und diese Abweichungen ergeben sich seit Ewigkeiten aus den von der Staatskanzlei am 24.09.1997 veröffentlichten Leistungs- und Beförderungsgrundsätzen. Und diese haben eigene, abweichende Fristen und zusätzliche, leistungsabhängige Zuschläge.
Und eben diese Grundsätze gelten auch nach Änderung des Gesetzes unverändert weiter. Da frage ich mich, aus welchem Grund das Gesetz überhaupt geändert wurde?

Wie sieht es bei euch aus? Gelten diese Grundsätze auch bei euch, oder gibt es eigene, andere Erlasse? Die Staatskanzlei müsste doch eigentlich für sämtliche Geschäftsbereiche gelten, oder nicht?

Weiß da jemand genaueres? Wozu die Änderung?

was_guckst_du

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Antw:[SH] Beförderungen
« Antwort #1 am: 19.03.2023 15:36 »
...Abweichungen von der gesetzlichen Mindestwartezeit???

...Abweichungen nach oben können natürlich geregelt werden...
Gruß aus "Tief im Westen"

Meine Beiträge geben grundsätzlich meine persönliche Meinung zum Thema wieder und beinhalten keine Rechtsberatung. Meistens sind sie ernster Natur, manchmal aber auch nicht. Bei einer obskuren Einzelfallpersönlichkeit antworte ich auch aus therapeutischen Gründen

Prüfer SH

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Antw:[SH] Beförderungen
« Antwort #2 am: 19.03.2023 15:54 »
...Abweichungen von der gesetzlichen Mindestwartezeit???

...Abweichungen nach oben können natürlich geregelt werden...

Sind aber zeitlich auf den Zeitraum einer Regelbeurteilung begrenzt.
Was bleibt ist die Frage, warum die Änderung, wenn sie sich nicht auswirkt.

HansGeorg

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Antw:[SH] Beförderungen
« Antwort #3 am: 19.03.2023 16:27 »
Weil es in SH auch den Grundsatz gibt, dass man grundsätzlich vom Dienstherren verars**** wird. Dies fängt natürlich auch schon sehr früh bei der Werbung von Frischfleisch an. Es wurde damals als Attraktivitätssteigerung verkauft, mit der Reduzierung der Wartezeit. Praktisch hat es aber aus den von dir genannten Gründen keine Auswirkungen.

Prüfer SH

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Antw:[SH] Beförderungen
« Antwort #4 am: 19.03.2023 17:31 »
Genial, wie die Änderung von der geschätzten Ministerin Heinold als Karriere-Turbo für besonders leistungsstarke Beamte gefeiert wurde.

Prüfer SH

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Antw:[SH] Beförderungen
« Antwort #5 am: 26.03.2023 19:56 »
Läuft das tatsächlich überall genau so?