Im Übrigen erfolgt die Erhöhung von 1% p.a. erst ab Auszahlungsbeginn. Während der Ansparphase gibt es überhaupt keine Dynamisierung. Da ist ein Versorgungspunkt seit Äonen 4€ wert und wird auch weiterhin 4€ wert sein.
Wenn du also mit 20 nach der Ausbildung deinen ersten Versorungspunkt verdienst und mit 70 in den Ruhestand gehst, kriegst du inflationsbedingt nicht einmal mehr ein Überraschungsei dafür, selbst wenn du es vom Brutto kaufen könntest.
Die Anzahl der Versorgungspunkte ergibt sich aus dem Verhältnis eines Zwölftels des zusatzversorgungspflichtigen Jahresentgeltes zum so genannten Referenzentgelt (1.000,00 €), multipliziert mit dem Altersfaktor.
Der Altersfaktor beinhaltet eine jährliche Verzinsung des eingezahlten Kapitals von 3,25 v. H. während der Anwartschaftsphase und von 5,25 v. H. während des Rentenbezuges. Darüber hinaus ist die Wahrscheinlichkeit des Eintritts des Versicherungsfalles Erwerbsminderung ebenso berücksichtigt wie das Risiko der Gewährung einer Hinterbliebenenversorgung.
Rechenbeispiele:
a) Ein zum Jahresende 20-jähriger erzielt ein zusatzversorgungspflichtiges Jahresbruttoarbeitsentgelt in Höhe von 35.000,00 €. Es werden ihm 8,17 Versorgungspunkte (32,67 EUR) auf dem Versorgungskonto gutgeschrieben. (Rechenweg: 35.000,00 € : 12 : 1.000,00 € Referenzentgelt x Altersfaktor 2,8; kaufmännisch gerundet)
b) Ein zum Jahresende 40-jähriger erzielt ein zusatzversorgungspflichtiges Jahresbruttoarbeitsentgelt in Höhe von 35.000,00 €. Es werden ihm 4,38 Versorgungspunkte (17,52 EUR) auf dem Versorgungskonto gutgeschrieben. (Rechenweg: 35.000,00 € : 12 : 1.000,00 € Referenzentgelt x Altersfaktor 1,5; kaufmännisch gerundet)
c) Ein zum Jahresende 60-jähriger erzielt ein zusatzversorgungspflichtiges Jahresbruttoarbeitsentgelt in Höhe von 35.000,00 €. Es werden ihm 2,63 Versorgungspunkte (10,52 EUR) auf dem Versorgungskonto gutgeschrieben. (Rechenweg: 35.000,00 € : 12 : 1.000,00 € Referenzentgelt x Altersfaktor 0,9; kaufmännisch gerundet)