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Vorübergehende Übertragung einer höherwertigeren Tätigkeit - E9a zu E11

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Hallo zusammen,

ich wollte eigentlich dafür keinen eigenen Thread aufmachen, sicherlich kann mir hier aber kurz eine Antwort gegeben werden: ich befinde mich zurzeit in E9a/3 und erhalte einen Garantiebetrag i.H.v. knapp 100 Euro (dürfte aber wohl irrelevant sein). Es ist geplant, dass ich eine befristete Stelle besetze, die mit E11 bewertet wird. Liege ich richtig in der Annahme, dass ich mein bisheriges Entgelt ohne Garantiebetrag erhalte plus die Differenz zwischen E9a/3 und E11/2? So deute ich zumindest den Passus zur vorübergehenden Übertragung einer höherwertigen Tätigkeit.

Danke! :)

MoinMoin:
Ja korrekt.

Casa:
Sofern die Eingruppierung in die E11 erfolgt.


Zumindest im VKA ist es so, dass die Entgeltgruppe um 1 verringert wird, wenn die Bildungsvoraussetzungen nicht vorliegen.
Die E9a deutet erstmal auf mD hin. E11 ist deutlich im gD angesiegeldt.

MoinMoin:

--- Zitat von: Casa am 24.03.2023 11:02 ---Sofern die Eingruppierung in die E11 erfolgt.


Zumindest im VKA ist es so, dass die Entgeltgruppe um 1 verringert wird, wenn die Bildungsvoraussetzungen nicht vorliegen.
Die E9a deutet erstmal auf mD hin. E11 ist deutlich im gD angesiegeldt.

--- End quote ---
es gibt kein mD und kein gD im TVxxx!!!

Und ja, bei fehlender Voraussetzung in der Person, kann die Eingruppierung um eins abgesenkt werden.

outplayed:
Danke in die Runde für die Antworten! Da ich über ein abgeschlossenes Hochschulstudium verfüge, sind die Voraussetzungen soweit gegeben. Bisher wurde auch an keiner anderen Stelle diesbezüglich etwas moniert. Aus der Befristung soll perspektivisch eine Unbefristung werden. Wenn ich richtig verstanden habe, wird die Zeit während der Befristung bei der unbefristeten Übernahme nicht mitgenommen, korrekt?

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