Beschäftigte nach TVöD / TV-L / TV-H > TV-L
Vorübergehende Übertragung einer höherwertigeren Tätigkeit - E9a zu E11
Casa:
--- Zitat ---es gibt kein mD und kein gD im TVxxx!!!
Und ja, bei fehlender Voraussetzung in der Person, kann die Eingruppierung um eins abgesenkt werden.
--- End quote ---
Das ist mir schon klar, aber bevor ich die Bildungsvoraussetzungen im Einzelnen aufschreibe, nutze ich mD und gD und alle wissen was gemeint ist. :-)
--- Zitat ---Danke in die Runde für die Antworten! Da ich über ein abgeschlossenes Hochschulstudium verfüge, sind die Voraussetzungen soweit gegeben. Bisher wurde auch an keiner anderen Stelle diesbezüglich etwas moniert.
--- End quote ---
Dann passts ja. :-)
MoinMoin:
--- Zitat von: outplayed am 24.03.2023 14:12 ---Danke in die Runde für die Antworten! Da ich über ein abgeschlossenes Hochschulstudium verfüge, sind die Voraussetzungen soweit gegeben. Bisher wurde auch an keiner anderen Stelle diesbezüglich etwas moniert. Aus der Befristung soll perspektivisch eine Unbefristung werden. Wenn ich richtig verstanden habe, wird die Zeit während der Befristung bei der unbefristeten Übernahme nicht mitgenommen, korrekt?
--- End quote ---
Was meinst du mit Zeit?
Bei einer vorübergehende Übertragung höherwertiger Tätigkeiten verbleibst du in deiner alt EG und dort laufen deine Stufen normal weiter.
Du erhältst ausgehende von der jeweils aktuellen EG und Stufe dann eine Zulage zu der EG und Stufe wie du eingruppiert wärest, wenn du höhergruppiert werden würdest.
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