Autor Thema: Vorübergehende Aufgabenübermittlung  (Read 835 times)

Tommy78

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Vorübergehende Aufgabenübermittlung
« am: 20.03.2023 06:50 »
Hallo,
ich arbeite seit ca. 12 Jahren in meiner Kommune als Sachgebietsleiter. Im letzten Jahr habe ich eine vorübergehende Aufgabenübermittlung (für 6 Monate) von meinem Chef erhalten, die aber eher unfreiwillig zu Stande gekommen ist. Es muss gemacht werden und nur ich habe die Kompetenz dafür.
Mir wurde versprochen das ich einen Teil meiner Arbeit an einen zusätzlichen Kollegen abgeben kann und dafür die zusätzliche Aufgabe übernehmen soll. (Eine 50:50 Regelung wurde festgelegt)
Was ist passiert, ich habe keine Hilfe bekommen und muss alles machen, was sich nun auf die Qualität der Arbeit auswirkt. Nach 6 Monaten wurde jetzt alles ohne mich zu fragen um ein Jahr verlängert, was mich sehr verärgert hat. Kann und darf mein Arbeitgeber das, wenn ja wie lange? Es gibt keine Arbeitsplatzbeschreibung für die neue Aufgabe und auch keine zusätzliche Entlohnung. Die neue Aufgabe hat nichts mit meiner aktuellen Tätigkeit zu tun und bildet ein komplett neues Arbeitsumfeld.
Ich möchte einfach nur wieder meinen Job machen, für den ich eingestellt wurde! Welche Möglichkeiten habe ich?
Danke!
Thomas

Organisator

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Antw:Vorübergehende Aufgabenübermittlung
« Antwort #1 am: 20.03.2023 08:03 »
Dein Arbeitgeber kann jederzeit andere Tätigkeiten übertragen, solange es nicht eingruppierungsrelevant ist.

Was du tun kannst ist
- überprüfen, ob "dein Chef" überhaupt befugt ist, solche anderen Tätigkeiten zu übertragen,
- deinem Arbeitgeber mitteilen, dass du nicht mehr gewillt bist, die andere Tätigkeit weiter auszuführen,
- deinem Arbeitgeber mitteilen, dass du gerne deine ursprüngliche Tätigkeit zurück hättest,
- weiter in der aktuellen Tätigkeit arbeiten.

gerzeb

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Antw:Vorübergehende Aufgabenübermittlung
« Antwort #2 am: 20.03.2023 12:30 »
Sofern nicht eingruppierungsrelevant ist es durch das Direktionsrecht abgedeckt