Dein Arbeitgeber kann jederzeit andere Tätigkeiten übertragen, solange es nicht eingruppierungsrelevant ist.
Was du tun kannst ist
- überprüfen, ob "dein Chef" überhaupt befugt ist, solche anderen Tätigkeiten zu übertragen,
- deinem Arbeitgeber mitteilen, dass du nicht mehr gewillt bist, die andere Tätigkeit weiter auszuführen,
- deinem Arbeitgeber mitteilen, dass du gerne deine ursprüngliche Tätigkeit zurück hättest,
- weiter in der aktuellen Tätigkeit arbeiten.