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Bund vs. Kommune: Aufstiegsmöglicheit mD - gD - Verwaltungslehrgang II Bund?

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Mirko:
Guten Morgen

wir überlegen gerade als Paar was beruflich für meine Frau langfristig am besten ist und steigen bei den evtl. vorhandenen Aufstiegsmöglichkeiten vom mD in den gD nicht ganz durch.

Zu unserer Situation:
Meine Frau (Quereinstieg mit 43 Jahren) ist kurz vor Ende ihrer Anwärterlaufbahn im mD als Beamtin in einer großen Kommune beschäftigt. Die Kommune übernimmt alle aber verbeamtet niemanden mehr. Sie würden also als TB übernommen. Die Kommune bietet aber wohl (je nach Abschlußnote) perspektivisch vielen die Möglichkeit den Angestelltenlehrgang II/Verwaltungslehrgang II zu machen (dauert in Vollzeit nur 1 Jahr) und dann als TB auf Stellen im gD zu wechseln. Ich vermute in der Kommune sind das dann vor allem E9 Stellen.

Jetzt ist es so, dass meine Frau sich in der Anwärterzeit bereits bei einer obersten Bundesbehörde beworben hat (Hintergrund, wegen meines Berufswechsels ziehen wir evtl. zeitnah in einer andere Region) und von dort eine Zusage für eine Stelle im mD bekommen hat. Die würden meine Frau wahrscheinlich auch verbeamten.

Nach erstem Studium der Aufstiegsmöglichkeiten beim Bund erscheint es mir so, dass dort ein Wechsel in den gD nur über ein 3 jähriges BA Studium der Verwaltung (Verwaltungsfachwirt?) (z.B. HS Bund) möglich ist. Das wäre natürlich eine wesentlich höhere Hürde für einen Laufbahnwechsel. (vom zeitlichen Umfang und ob die Behörde soetwas überhaupt noch in dem Alter fördern würde könnte ich mir vorstellen)

Nach dem Studium der rechtlichen Vorgaben, sind mir folgende Punkte weiterhin nicht ganz klar geworden:

Sind die Voraussetzungen für den Laufbahnwechsel tatsächlich also (in unserer Situation) in der Kommune so viel niedriger im Vergleich zum Bund? Müsste das nicht ungefähr ähnlich sein?

Und macht es für den Laufbahnwechsel einen Unterschied beim Bund, ob meine Frau sich verbeamten ließe oder nicht? Also wäre der Wechsel in den gD als TB beim Bund ebenfalls nur mit vollem BA Studium möglich?

Über eine Rückmeldung würde ich mich sehr freuen.

Bastel:
Bei der Kommune ist deine Frau Tarifbeschäftigte und bleibt es auch. Da gibt es keine Laufbahnen oder ähnliches. Mit dem AL2 kann sich deine Frau dann einfach auf eine höher bewertete Stelle bewerben und Thats it.

Beim Bund wird Sie verbeamtet und dann wird die ganze Geschichte schwieriger. Studium, Aufstiegsverfahren blabla wird dann nötig.

Mirko:
Und wenn sie sich beim Bund nicht verbeamten lassen würde, sondern als TB angestellt wird? Würde das einen Wechsel in höher bewertete Stellen vereinfachen? Denn mir erscheint, dass bei bei den Bundesbehörden soetwas wie die Weiterqualifizierung mittels des Verwaltungslehrgangs II nicht wirklich angeboten wird.

Edit: In Niedersachsen scheint ja der Verwaltungslehrgang II auch für Beamte des mD den Aufstieg zu ermöglichen. (https://sin.niedersachsen.de/ausbildung/lehrgaenge/verwaltungslehrgang-ii-86518.html) Oder habe ich einen Denkfehler?

Organisator:

--- Zitat von: Mirko am 20.03.2023 11:22 ---Und wenn sie sich beim Bund nicht verbeamten lassen würde, sondern als TB angestellt wird? Würde das einen Wechsel in höher bewertete Stellen vereinfachen? Denn mir erscheint, dass bei bei den Bundesbehörden soetwas wie die Weiterqualifizierung mittels des Verwaltungslehrgangs II nicht wirklich angeboten wird.

Edit: In Niedersachsen scheint ja der Verwaltungslehrgang II auch für Beamte des mD den Aufstieg zu ermöglichen. (https://sin.niedersachsen.de/ausbildung/lehrgaenge/verwaltungslehrgang-ii-86518.html) Oder habe ich einen Denkfehler?

--- End quote ---

Beim Bund wird der Lehrgang II angeboten, allerdings ist er dort nicht für den gD als Bildungsvoraussetzung ausreichend. Hier bedarf es eines Studiums.

xap:
Als TB bedarf es beim Bund nicht automatisch eines Studiums, um Stellen zu besetzen die >E9a entsprechen. Die Stellen können auch anderweitig besetzt werden, vorausgesetzt die Stellenausschreibungen sind entsprechend formuliert. In meinem Dunstkreis gibt es mehrere AN, die ohne Studium E11 Stellen innehaben. Einziges Manko ist wohl, dass statt E11 dann E10 gezahlt wird. Bin aber kein Spezialist für Eingruppierung und die Frage wäre m.E. auch im Tarifbereich besser aufgehoben.

Ein Aufstieg als Beamter vom mD in den gD ist ungleich langwieriger. Meine Empfehlung: TB (Bund) bleiben und ggf. auf Stellen >E9a bewerben. Eine Verbeamtung ist dann mangels Bildungsvoraussetzung (Studium) im gD nicht möglich.

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