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Bund vs. Kommune: Aufstiegsmöglicheit mD - gD - Verwaltungslehrgang II Bund?
Organisator:
--- Zitat von: Matze1986 am 20.03.2023 14:32 ---
--- Zitat von: PolareuD am 20.03.2023 14:30 ---Als Beamtin beim Bund gibt es noch den "Pseudo"-Aufstieg nach §27 Bundeslaufbahnverordnung. Statusrechtlich verbleibt man im beschriebenen Fall im mD, es können jedoch Ämter bis zu Besoldungsgruppe A11 besetzt werden.
Voraussetzung:
1. mindestens drei Jahren im Endamt der bisherigen Laufbahn,
2. mindestens zwei Verwendungen,
3. in den letzten zwei dienstlichen Beurteilungen die höchsten oder zweithöchsten Note ihrer Besoldungsgruppe oder ihrer Funktionsebene und
4. ein Auswahlverfahren erfolgreich durchlaufen haben.
Aufgrund der Quotierung der Regelbeurteilung kann aber das Erreichen einer entsprechenden Note eventuell eine Herausforderung darstellen.
--- End quote ---
Da die Frau des Fragestellers in eine oberste Bundesbehörde wechseln würde gilt hier:
vorletztes Amt ist ausreichend
UND
A12 ist möglich (jedenfalls Bw)
--- End quote ---
eher unwahrscheinlich: Mit 43 Ausbildung begonnen, bis zum Ende der Probezeit und Ende Beförderungssperre ist sie wohl eher so 47-48 Jahre alt. Und dann - bevor man überhaupt ins Nachdenken kommt - 3 Jahre im Endamt. Und dann noch 2 hervorragende Beurteilungen, die ohnehin nur alle 2 Jahre vergeben werden. Keine Chance für den kleinen Aufstieg nach §27BLV.
Matze1986:
--- Zitat von: Organisator am 20.03.2023 15:11 ---eher unwahrscheinlich: Mit 43 Ausbildung begonnen, bis zum Ende der Probezeit und Ende Beförderungssperre ist sie wohl eher so 47-48 Jahre alt. Und dann - bevor man überhaupt ins Nachdenken kommt - 3 Jahre im Endamt. Und dann noch 2 hervorragende Beurteilungen, die ohnehin nur alle 2 Jahre vergeben werden. Keine Chance für den kleinen Aufstieg nach §27BLV.
--- End quote ---
Nichts ist unmöglich:
Sie ist mit 43 kurz vor Ende der Laufbahnausbildung--> nehmen wir 44 Jahre an
mit 47 erstes Beförderungsamt nach A7, mit 50 zweites Beförderungsamt nach A8.
Dann noch drei Jahre in A8 --> Sie wäre nun 53 und hat 9 Jahre Dienstzeit, reicht für zwei top Beurteilungen.
Ausschreibung gewonnen mit 54 (A9) und dann geht es in Jahresschritten weiter.
55 A10, 56 A 11 und 57 A12 (rechtlich möglich).
Somit hätte Sie fiktiv bereits mit ca 57 die A12 erreicht und hat noch Pufferzeit, falls sich etwas verschiebt.
Organisator:
--- Zitat von: Matze1986 am 20.03.2023 15:24 ---Nichts ist unmöglich:
Sie ist mit 43 kurz vor Ende der Laufbahnausbildung--> nehmen wir 44 Jahre an
mit 47 erstes Beförderungsamt nach A7, mit 50 zweites Beförderungsamt nach A8.
Dann noch drei Jahre in A8 --> Sie wäre nun 53 und hat 9 Jahre Dienstzeit, reicht für zwei top Beurteilungen.
Ausschreibung gewonnen mit 54 (A9) und dann geht es in Jahresschritten weiter.
55 A10, 56 A 11 und 57 A12 (rechtlich möglich).
Somit hätte Sie fiktiv bereits mit ca 57 die A12 erreicht und hat noch Pufferzeit, falls sich etwas verschiebt.
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Auch wenn das der best Case ist hast du vergessen, dass zunächst das Endamt erreicht werden muss (A9m), und dann dort 3 Jahre bleiben. Und dann auch noch Glück haben, dass ein 27er Verfahren durchgeführt wird.
Und Beurteilungen gibts immer nur alle 2 jahre, so dass hier das - rechtlich mögliche - Szenario der jährlichen Beförderung nicht realistisch ist.
Casa:
Ich habs mal fix durchgerechnet.
Beschäftigter
6 Jahre in der E9a, dann Stufe 4
bleiben noch 18 Jahre in der E10
Ergibt ca. 29,3 Rentenpunkte.
= Bruttorente Ost 1.040 € / West 1.054 €
+ Zusatzversorgung (wie hoch ist die beim Bund)?
vs. Beamter
Pensionseintritt mit A8 bedeutet Mindestpension von brutto 1866 €. Mehr würde sie erst mit einer A11-Endstufe erreichen. Bei A12 wären es 2.200 bruttopension.
Grob überschlägig wird sie, auf die Dienstzeit gesehen, als Beamtin nicht mehr verdienen, als als Beschäftigte. Auch mit Beförderungen bis A10 wird es nicht mehr, im Vergleich zur Beschäftigung.
Insbesondere die KV-Beiträge sind von der Nettobesoldung in Abzug zu bringen. Ich schätze mal 350 € bei geringen bis mittleren Versicherungsleistungen in der PKV. Die pauschale Beihilfe (50 % der Kosten der GKV trägt der Dienstherr) gibts beim Bund meines Wissens noch nicht.
Die Pension reißts aber einigermaßen raus. Auch im Alter sind noch PKV-Beiträge zu zahlen, dann etwas niedriger.
Anders siehts mit Kindern aus, die noch wenigstens 10 Jahre im Haushalt leben oder für die eine Unterhaltspflicht besteht.
Vom Best-Case würde ich nicht ausgehen. Es ist unrealistisch.
Matze1986:
--- Zitat von: Organisator am 20.03.2023 15:40 ---
--- Zitat von: Matze1986 am 20.03.2023 15:24 ---Nichts ist unmöglich:
Sie ist mit 43 kurz vor Ende der Laufbahnausbildung--> nehmen wir 44 Jahre an
mit 47 erstes Beförderungsamt nach A7, mit 50 zweites Beförderungsamt nach A8.
Dann noch drei Jahre in A8 --> Sie wäre nun 53 und hat 9 Jahre Dienstzeit, reicht für zwei top Beurteilungen.
Ausschreibung gewonnen mit 54 (A9) und dann geht es in Jahresschritten weiter.
55 A10, 56 A 11 und 57 A12 (rechtlich möglich).
Somit hätte Sie fiktiv bereits mit ca 57 die A12 erreicht und hat noch Pufferzeit, falls sich etwas verschiebt.
--- End quote ---
Auch wenn das der best Case ist hast du vergessen, dass zunächst das Endamt erreicht werden muss (A9m), und dann dort 3 Jahre bleiben. Und dann auch noch Glück haben, dass ein 27er Verfahren durchgeführt wird.
Und Beurteilungen gibts immer nur alle 2 jahre, so dass hier das - rechtlich mögliche - Szenario der jährlichen Beförderung nicht realistisch ist.
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Nein, das Endamt ist nicht notwendig! (oberste Bundesbehörde)
"2Abweichend von Satz 1 Nummer 1 können die obersten Dienstbehörden für ihren nachgeordneten Geschäftsbereich anstelle des Erreichens des Endamtes der bisherigen Laufbahn das Erreichen des vorletzten Amtes als Voraussetzung festlegen."
--> gilt so bei der Bw
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