Autor Thema: Bund vs. Kommune: Aufstiegsmöglicheit mD - gD - Verwaltungslehrgang II Bund?  (Read 8894 times)

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Nichts ist unmöglich:

Sie ist mit 43 kurz vor Ende der Laufbahnausbildung--> nehmen wir 44 Jahre an
mit 47 erstes Beförderungsamt nach A7, mit 50 zweites Beförderungsamt nach A8.
Dann noch drei Jahre in A8 --> Sie wäre nun 53 und hat 9 Jahre Dienstzeit, reicht für zwei top Beurteilungen.
Ausschreibung gewonnen mit 54 (A9) und dann geht es in Jahresschritten weiter.
55 A10, 56 A 11 und 57 A12 (rechtlich möglich).

Somit hätte Sie fiktiv bereits mit ca 57 die A12 erreicht und hat noch Pufferzeit, falls sich etwas verschiebt.

Auch wenn das der best Case ist hast du vergessen, dass zunächst das Endamt erreicht werden muss (A9m), und dann dort 3 Jahre  bleiben. Und dann auch noch Glück haben, dass ein 27er Verfahren durchgeführt wird.
Und Beurteilungen gibts immer nur alle 2 jahre, so dass hier das - rechtlich mögliche - Szenario der jährlichen Beförderung nicht realistisch ist.

Nein, das Endamt ist nicht notwendig! (oberste Bundesbehörde)

"2Abweichend von Satz 1 Nummer 1 können die obersten Dienstbehörden für ihren nachgeordneten Geschäftsbereich anstelle des Erreichens des Endamtes der bisherigen Laufbahn das Erreichen des vorletzten Amtes als Voraussetzung festlegen."

--> gilt so bei der Bw

Unabhängig davon, ob diese Ausnahme anwendet gehe ich nicht davon aus, dass die rechtlich und theoretisch mögliche Durchbeförderung auch in der Praxis erfolgen wird. Aus meiner Erfahrung wäre es schon viel, wenn überhaupt ein 27er Verfahren durchgeführt werden würde.

Matze1986

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Meine Erfahrungswerte sagen:

Genau SO kommt es relativ häufig im Ressort vor.
(auf Ortsebene eher selten)

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Meine Erfahrungswerte sagen:

Genau SO kommt es relativ häufig im Ressort vor.
(auf Ortsebene eher selten)

Dann unterscheiden sich unsere Erfahrungen und ich kann der TE-Frau nur viel Glück wünschen.

Mirko

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Erst mal vielen Dank für die Einschätzungen und Rückmeldungen. Diese bringen schon mal mehr Licht in die Sache für uns. Vielen Dank auch für die aufgestellte Rechnung bezüglich Pension bzw. Gehalt TB vs Beamtin. :)

Ich habe eben festgestellt, dass ich eine falsche Angabe gemacht habe. Es handelt sich um eine obere Bundesbehörde (Bundesnetzagentur), keine Oberste (Ministerium richtig?).

Ich entnehme den Antworten insgesamt, dass ein „Aufstieg“ bzw Wechsel in eine Tätigkeit größer E9a als TB wahrscheinlich einfacher machbar ist als als Beamtin im mD. Wobei ich bei Stellenausschreibungen von Bundesbehörden für gD Stelle auch für TBs im Regelfall ein BA als Voraussetzung sehe, bei den Kommunen hingegen  häufiger auch den Verwaltungslehrgang 2 als Vorraussetzung.

Da meine Frau auch erst mal nur in Teilzeit  wegen unserer Tochter arbeiten würde, würde sie nach meiner Rechnung als Beamtin durch die Eingruppierung in A6 und teure PKV sogar etwa 200€ netto weniger haben als als TB in geschätzten E8 oder ähnlichen Eingruppierungen. (Wäre ja auch die Frage was für eine Stelle sie als TB bekommen würde, die Bundesnetzagentur konnte ihr das witzigerweise bisher nicht mitteilen, da die nur von der Verbeamtung ausgingen) Da ich selbst wahrscheinlich in 2 Jahren ebenfalls noch verbeamtet werde, würde der Familienzuschlag auch keinen Mehrwert bringen mit einem Kind, da wir den ja eh nur einmal bekommen.

Für die Verbeamtung spräche daher vor allem die Mindestversorgung im Alter (da meine Frau bisher leider kaum gesetzliche Rentenansprüche wegen gebrochener Erwerbsbio und mit anteilig Teilzeit wohl auch als TB nicht mehr so besonders viel gesetzliche Rente anhäufen wird)

Frage dazu, da ich zur Mindestversorgung verschiedenes hier im Forum gelesen habe: Würde sie diese auch bekommen wenn sie in Teilzeit als Beamtin arbeitet?

Dazu galt ja scheinbar früher, dass Teilzeit die Mindestversorgung einschränkt, hatte hier aber auch gelesen, dass das jetzt nicht mehr so gelte.

Im Ergebnis scheint es mir grob so zu sein, dass für die Verbeamtung die wohl bessere Versorgung im Alter spricht, für den Weg als TB das bessere Gehalt jetzt (zumindest bei einer gut eingruppierten Stelle >E8), die höhere Flexibilität für einen Arbeitgeberwechsel und einfachere Möglichkeiten sich evtl. noch mal Stellen im gD zu qualifizieren. Oder habe ich da noch einen Denkfehler drin?






Casa

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Für die Mindestversorgung reichen auch 5 Jahre in Teilzeit.

Zitat
§4 Abs. 1 BeamtVG

(1) Ein Ruhegehalt wird nur gewährt, wenn der Beamte

1.
    eine Dienstzeit von mindestens fünf Jahren abgeleistet hat oder
2.
    infolge Krankheit, Verwundung oder sonstiger Beschädigung, die er sich ohne grobes Verschulden bei Ausübung oder aus Veranlassung des Dienstes zugezogen hat, dienstunfähig geworden ist.

Die Dienstzeit wird vom Zeitpunkt der ersten Berufung in das Beamtenverhältnis ab gerechnet und nur berücksichtigt, sofern sie ruhegehaltfähig ist; § 6 Absatz 1 Satz 3 und 4 ist insoweit nicht anzuwenden. Zeiten, die kraft gesetzlicher Vorschrift als ruhegehaltfähig gelten oder nach § 10 als ruhegehaltfähige Dienstzeit berücksichtigt werden, sind einzurechnen; Satz 2 zweiter Halbsatz gilt entsprechend. Satz 3 gilt nicht für Zeiten, die der Beamte vor dem 3. Oktober 1990 in dem in Artikel 3 des Einigungsvertrages genannten Gebiet zurückgelegt hat.

Vgl. dazu die Entscheidung VGH München, Urteil v. 22.06.2020, 3 BV 18.1447, in Bezug auf die Bayrische Beamtenversorgung.


Ich tendiere zur Verbeamtung, wenn sie in TZ arbeiten will und keine oder kaum Rentenansprüche hat. Das wird zwar durch die PKV erstmal teurer, aber im Alter bleibt mehr über. Im (höheren) Alter besteht oft auch keine Möglichkeit mehr, sich etwas dazuzuverdienen.

Nachdenken sollte man natürlich auch, ob man sich Teilzeit grundsätzlich leisten kann. Es gibt Eltern die arbeiten beide Vollzeit und ziehen 1-3 Kinder groß.


Wenn sie sich weiterbilden will, geht das auch über ein nebenberufliches Studium, das zum gD führen kann.

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