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Bund vs. Kommune: Aufstiegsmöglicheit mD - gD - Verwaltungslehrgang II Bund?

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Matze1986:
Ein Aufstiegsverfahren ohne Studium ist beim Bund durchaus möglich.
Wenn Sie evtl. doch ein Studium machen würde, dann ist das natürlich auch in Vollzeit, 3 Jahre.
Abschluss war früher der Dipl. Verwaltungswirt (FH) (Verwaltungsfachwirt ist kein Studium - eine berufliche Weiterbildung)
Heute ist das der Bachelor of Laws.

xap:
Ich schrieb auch "langwierig" und nicht "unmöglich". :)

Matze1986:

--- Zitat von: xap am 20.03.2023 14:03 ---Ich schrieb auch "langwierig" und nicht "unmöglich". :)

--- End quote ---

Das war jetzt auch gar nicht auf irgendeine vorhergehende Aussage bezogen.
War ein Ausfluss meiner Gedankengänge.

PolareuD:
Als Beamtin beim Bund gibt es noch den "Pseudo"-Aufstieg nach §27 Bundeslaufbahnverordnung. Statusrechtlich verbleibt man im beschriebenen Fall im mD, es können jedoch Ämter bis zur Besoldungsgruppe A11 besetzt werden.

Voraussetzung:

1. mindestens drei Jahren im Endamt der bisherigen Laufbahn,
2. mindestens zwei Verwendungen,
3. in den letzten zwei dienstlichen Beurteilungen die höchsten oder zweithöchsten Note ihrer Besoldungsgruppe oder ihrer Funktionsebene und
4. ein Auswahlverfahren erfolgreich durchlaufen haben.

Aufgrund der Quotierung der Regelbeurteilung kann aber das Erreichen einer entsprechenden Note eventuell eine Herausforderung darstellen.

Matze1986:

--- Zitat von: PolareuD am 20.03.2023 14:30 ---Als Beamtin beim Bund gibt es noch den "Pseudo"-Aufstieg nach §27 Bundeslaufbahnverordnung. Statusrechtlich verbleibt man im beschriebenen Fall im mD, es können jedoch Ämter bis zu Besoldungsgruppe A11 besetzt werden.

Voraussetzung:

1. mindestens drei Jahren im Endamt der bisherigen Laufbahn,
2. mindestens zwei Verwendungen,
3. in den letzten zwei dienstlichen Beurteilungen die höchsten oder zweithöchsten Note ihrer Besoldungsgruppe oder ihrer Funktionsebene und
4. ein Auswahlverfahren erfolgreich durchlaufen haben.

Aufgrund der Quotierung der Regelbeurteilung kann aber das Erreichen einer entsprechenden Note eventuell eine Herausforderung darstellen.

--- End quote ---

Da die Frau des Fragestellers in eine oberste Bundesbehörde wechseln würde gilt hier:
vorletztes Amt ist ausreichend
UND
A12 ist möglich (jedenfalls Bw)

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