Beschäftigte nach TVöD / TV-L / TV-H > TV-L

Höhergruppierung mit Verlust der Erfahrungsstufe

(1/2) > >>

Herodot:
Hallo zusammen,

meine bishrige Stufe (E8/3) wird alsbald durch eine Höhergruppierung in E13 ersetzt.

Nun hat mir die Dame in der Verwaltung gesagt, dass meine Erfahrungsstufe nicht übernommen werden könnte, weil meine bisherige Einstufung mindestens E12/E13 hätte sein müssen, um die Stufe 3 behalten zu können.

Meinen Recherchen nach hätte ich aber mindestens die Erfahrungsstufe 2 erhalten können.

Ist dies korrekt bzw. könnte mir hier jemand Hilfestellung anbieten?

teclis22:
Hmmm ich versuch mich mal mit einer Antwort.
Der Tarifvertrag regelt einen Stufenanstieg mit der (paraphrasierten) Aussage, das ein Anstieg über mehrere Stufen so erfolgt, als wäre jeder Anstieg nach einander erfolgt.


8-3 geht in 9a-2
9a-2 geht in 9b-2
9b-2 geht in 10-1
und dann bleibt es da. So gesehen wäre 13-1 korrekt:
ABER <---


§17.4 sagt, das du bei einem Anstieg mindestens in die Stufe 2 kommst.
Daher komme ich zu dem Schluss

das 9b-2 nach 10-2 führt
10-2 nach - 11-2
11-2 nach 13-2


Bin gespannt wie die Einschätzung der anderen Teilnehmer ist.

Übrigens.. krass .. 8 auf 13. Respekt.


Edit: Das ist kein "können" die Zuordnung erfolgt nicht optional sondern ergibt sich aus dem Tarifregelwerk. Da dürte der SPielraum des AG genau 0 sein. Er *könnte* lediglich freiwillig mehr bezahlen.

E15TVL:
Das ist eine normale Höhergruppierung gem. § 17 Abs. 4. Du landest in E13/2.

E15TVL:
...und wer etwas herumrechnen/spielen möchte, kann das hier tun: http://hg-tvl.bplaced.net/

Herodot:
Vielen Dank für die schnelle Resonanz.

Bin nun gespannt, was die Verwaltung zur rechtlichen Vorgabe sagt.

Navigation

[0] Message Index

[#] Next page

Go to full version