Beschäftigte nach TVöD / TV-L / TV-H > TV-L

Höhergruppierung mit Verlust der Erfahrungsstufe

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MoinMoin:
Wenn es eine Neueinstellung ist, weil der alte Vertrag beendet wird, dann ist es die Stufe 1
sonst die besagte HG die immer mindestens in die zwei mündet!

Herodot:
Also aus meinem jetzigen E8 Vertrag bin ich mittels Aufhebungsvertrag in beidseitigem Einverständnis ausgetreten und würde direkt in das neue Arbeitsverhältnis bei einem neuen Arbeitgeber übernommen werden.

Würde hier § 17 Abs 4 TV-L nicht dennoch greifen?

Schließlich komme ich von einem TV-L in einen anderen TV-L samt Höhegruppierung.

MoinMoin:
Tolle Wurscht,
falsche Angaben machen 🤮
nein, neuer AG nix §17
nix HG

Du nur stufe 1

Herodot:
In §17 Abs 4 erkenne ich jedoch keinen Hinweis auf die Voraussetzung desselben Arbeitgebers sondern nur den allgemeingültigen Hinweis : "mindestens jedoch der Stufe 2"

teclis22:
17.4 greift bei Höhergruppierung.
Nicht bei einem neuen Arbeitsvertrag
Da wäre es etwas aus 16.5 (?) gewesen und hätte vorher verhandelt werden müssen.

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