Vermutlich werden die Sozialversicherungsbeiträge trotzdem richtig berechnet. Ein Problem dürfte aber die Versteuerung der VBL-Arbeitgeberbeiträge sein. Ich nehme an, dass der auf den Arbeitgeberanteil zur VBL anzuwendende Freibetrag und die ggf. danach durchzuführende Pauschalversteuerung im 1. Arbeitsverhältnis nicht voll ausgeschöpft werden. Im 2. Arbeitsverhältnis darf beides nicht berücksichtigt werden. Also zahlst du zu hohe Steuern. Diesen Steuermehrbetrag bekommst du durch die Einkommensteuererklärung nicht zurück.
Mit Hilfe des Rechners könntest du feststellen, wie hoch dein Nettoentgelt wäre, wenn beide Arbeitsverhältnisse steuerrechtlich und sv-rechtlich zusammen abgerechnet werden.