Beamte und Soldaten > Beamte des Bundes und Soldaten

PKV: vorvertragliche Anzeigepflicht VS Krankheit

(1/4) > >>

Wusel35:
Sehr geehrte Damen und Herren,
in diesem Jahre werde ich verbeamtet. Das macht mich sehr stolz!

Allerdings sehe ich mich zunehmend vor Problemen, welche ich alleine nicht wirklich lösen kann. Konkret gesagt, geht es um Vorerkrankungen im Rahmen der Suche nach einer PKV.

Mir ist es bewusst, dass diese SEHR allergisch (hehe) auf meine Vorerkrankungen reagieren werden. Daher bin ich momentan in einem unendlichen Gewissenskonflikt.

Ich hatte vor >5 Jahren einen leichten Bandscheibenvorfall, welcher konservativ behandelt wurde. Seitdem keine Beschwerden und auch keine Arztbesuche.
Vor über 10 Jahren litt ich an einer Allergie, welche im Rahmen einer Desensibilisierung behandelt wurde. Seitdem keine nennenswerten Beschwerden mehr und keine Arztbesuche.

In den letzten Wochen habe ich mich mit dem Thema PKV und vor allem mit der vorvertraglichen Anzeigepflicht genaustens auseinandergesetzt. Ich habe viele Antragsformulare der verschiedenen PKVen studiert. Wirklich schlau geworden bin ich aus den Informationen allerdings nicht.

In den meisten Formularen wird ja nach ambulanten Behandlungen, Krankheiten und Beschwerden der letzten 3 Jahre gefragt. Auch wird immer eine offene Frage im Sinne von "bestehen (chronische) Erkrankungen, Folgen von Krankheiten oder Verletzungen" gestellt. Diese ist natürlich im Präsens formuliert, allerdings oftmals sehr offen und zeitlich unbegrenzt.
Leider finde ich im Internet nur SEHR widersprüchliche Informationen zur Beantwortung dieser Frage. Auf kv-fux_.de steht z.B., dass ein Bandscheibenvorfall "innerhalb der letzten drei Jahre" aufgeführt werden muss. Andere Seiten sind da uneindeutiger.

Wie genau würdet ihr einen ausgeheilten Bandscheibenvorfall und eine Allergie einordnen?! Auf der einen Seite habe ich ja wie bereits erwähnt seit Jahren keine Beschwerden und die Sache ist ausgeheilt. Ich könnte also behaupten, dass in den letzten 3 Jahren und aktuell ("bestehen") keine Krankheit oder Verletzungsfolge vorhanden ist, denn Folgen sind mir seitdem keine bekannt. Auf der anderen Seite könnte man diese Krankheitsbilder natürlich auch durch eine andere Brille betrachten. Folge des Bandscheibenvorfalls ist, dass die betroffene Bandscheibe nicht mehr so aussieht wie zuvor. Auch eine Allergie kann man ja durchaus als "chronische Krankheit" bezeichnen. Ich hoffe ihr versteht was ich meine.

Natürlich möchte ich auf gar keinen Fall meinen Versicherungsschutz riskieren, indem ich bewusst oder unbewusst falsche Angaben mache. Auf der anderen Seite möchte ich natürlich eine reale Chance auf einen guten und möglichst noch bezahlbaren Versicherungsschutz haben.

Selbst ein Arzt, den ich dazu befragt habe, konnte mir keine eindeutige Antwort geben :(.

Habt ihr Anregungen oder Ideen, wie ich weiter vorgehen könnte?
Denkt ihr ich bin ein Kandidat für die Öffnungsaktion? Und wenn ja, wo und wie könnte ich mir eine ungefähre Vorstellung über die Kosten der verschiedenen Anbieter verschaffen. Der Preis wäre dann ja pauschal 30% höher als normal.

Vielen Dank!

Asperatus:
Bei Ausheilung ohne Beschwerden sehe ich keinen Grund, diese anzugeben, wenn sie außerhalb des abgefragten Zeitraumes liegen. Man könnte dies mündlich mit der Versicherung erörtern, wenn man sicher gehen will.

Casa:
Die zeitliche Begrenzung liegt doch deutlich bei den letzten 3 Jahren.

Alles davor wird also gerade nicht gefragt.

Wusel35:
Danke für eure EInschätzungen.

Ich habe mich noch einmal eingelesen und denke, dass ich diese Vorerkrankungen wohl doch angeben werden muss. Dementsprechend werde ich wohl nur per Öffnungsklausel reinkommen.

Habt ihr Erfahrungen mit den aktuellen Beiträgen im Rahmen einer Öffnungsaktion?

Casa:

--- Zitat ---Danke für eure Einschätzungen.

Ich habe mich noch einmal eingelesen und denke, dass ich diese Vorerkrankungen wohl doch angeben werden muss. Dementsprechend werde ich wohl nur per Öffnungsklausel reinkommen.

Habt ihr Erfahrungen mit den aktuellen Beiträgen im Rahmen einer Öffnungsaktion?
--- End quote ---

Warum möchtest du etwas angeben, wonach gar nicht gefragt ist?

Wenn die Versicherung so blöd ist und nur nach den letzten 3 Jahren fragt, muss sie damit leben, wenn sie einen Versicherten bekommt, der vor 3 Jahren und 10 Tagen ernsthaft krank war.

Navigation

[0] Message Index

[#] Next page

Go to full version