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PKV: vorvertragliche Anzeigepflicht VS Krankheit
xap:
Aus Interesse: ist es nicht möglich die Versicherung zu wechseln anstatt sich diesen Mist anzutun? Neuen Gesundheitscheck vorausgesetzt. Wenn ich so etwas lese, weiß ich schon weshalb ich mir jede Rechnung im Detail anschaue. Viel Erfolg jedoch!
newT:
--- Zitat von: Aratrim am 23.03.2023 22:04 ---Zum Thema wollte ich auch einen Ratschlag geben.
Ich würde gerade die Öffnungsaktion nehmen um danach ruhe zu haben. Nach 1-2 Jahren kann man ohne Probleme einen Antrag auf Wegfall des Risikozuschlages stellen.
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Um eine genaue Recherche wird man so oder so nicht herumkommen. Es müssen auch im Rahmen der Öffnungsaktion alle Vorerkrankungen wahrheitsgemäß angegeben werden. Sollte dem Antragsteller hinterher Vorsatz oder arglistige Täuschung nachweisbar sein, kann auch ein Vertrag aus der Öffnungsaktion mit Verweis auf eine vorvertragliche Anzeigenpflichtverletzung aufgelöst werden.
--- Zitat von: Aratrim am 23.03.2023 22:04 ---Nun wurde mir nach 6 Monaten in der neuen PKV grobe Farlässigkeit vorgeworfen und ein Risikozuschlag von 210 % sowie die Streichung des Ergänzungsbeihilfevertrages + KHTG mitgeteilt.
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Das tut mir leid für Sie. Ich weiß es hilft Ihnen jetzt nicht mehr. Aber es bleibt nur immer wieder zu sagen, dass man es sich gut überlegen sollte seinen über 10 Jahre bestehenden und damit unangreifbaren PKV Vertag aufzugeben und zu wechseln.
Casa:
--- Zitat ---Trotz großer Anwartschaft nach 16 Jahren als SAZ im glauben an eine gute Gesundheit ohne Öffnungsaktion in eine neue PKV gewechselt.
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Dann hattest du große Anwartschaft in der alten PKV und nicht in der neuen?
Arztrechnungen immer ansehen und Fehldiagnosen streichen lassen.
--- Zitat ---sowie rückwirkende Öffnungsaktion zu kommen.
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Das wird nicht funktionieren, da die Öffnungsaktion freiwillig ist und an die Bedingung geknüpft ist, dass alle Vorerkrankungen offengelegt werden.
Sofern eine Vorerkrankung besteht und nicht offengelegt wurde, ist die Voraussetzung für die Öffnungsaktion nicht erfüllt.
Wobei sich mir die Frage stellt, wenn ich mich als PKV bereit erkläre, ALLE Beamten mit Vorerkrankung und bei deren Offenlegung mit einem Maximalzuschlag von 30 % zu versichern, welchen Einfluss hat dann das Verschweigen der Vorerkrankung auf die Höhe des Zuschlags, der maximal 30 % beträgt.
Wie ich gerade las, ist die Aktion wohl auf ein Jahr nach Verbeamtung beschränkt und auch nicht alle PKVen machen mit...
--- Zitat ---Wenn ich so etwas lese, weiß ich schon weshalb ich mir jede Rechnung im Detail anschaue. Viel Erfolg jedoch!
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Das ist das Allerwichtigste.
Max:
Aratrim, warum wechselst du trotz Anwartschaft das Unternehmen?
Der Antrag unterscheidet sich erstmal nicht ob du nun die Öffnungsaktion wahrnehmen möchtest oder nicht.
Von der Öffnungsaktion machst du ja erst Gebrauch wenn keine reguläre Aufnahme gelang, wegen der angegebenen Vorerkrankungen. Die Öffnungsaktion ist kein Freifahrtsschein und erlaub dir nicht das Verschweigen von Krankheiten.
Aus meiner Sicht sollte man nie direkt auf die Öffnungsaktion schielen, da hier normal die Ergänzungstarife fehlen.
GKV Abrechnungen besorgen, Ärztliche Diagnosen besorgen, Makler kontaktieren und einen Profi machen lassen.
Asperatus:
--- Zitat von: Aratrim am 23.03.2023 22:04 ---Nun wurde mir nach 6 Monaten in der neuen PKV grobe Farlässigkeit vorgeworfen und ein Risikozuschlag von 210 % sowie die Streichung des Ergänzungsbeihilfevertrages + KHTG mitgeteilt. Von 370 Euro ist die PKV nun auf über 700 Euro hoch.
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Um welche Gesellschaft handelt es sich? Geht auch als PN.
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