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PKV: vorvertragliche Anzeigepflicht VS Krankheit

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Wusel35:
Naja "wollen" ist so eine Sache.

VIelleicht bin ich auch einfach ein vorsichtiger Mensch, aber als Beamter aus der PKV zu fliegen stelle ich mir als SuperGAU vor.

Auf verschiedenen Maklerseiten steht, dass alle Krankheiten und Verletzungen anzugeben sind, die wohl dauerhafte Veränderungen mit sich ziehen. Z.B. ein schief verheilter Knochenbruch, Arthrose usw.. Bei solchen Dingen wäre es nach meinem Verständnis dann auch egal wann man die Diagnose erhalten hat, da sie sich ja wohl nicht mehr ändert.

Zumindest sehe ich das so, aber lasse mich gerne eines Besseren belehren.

SamFisher:
allergien sind wunderbar kalkulierbar und führen höchstens zu einem risikozuschlag. war bei mir jahrelang so und nach bestätigung des arztes, dass ich nicht weiter behandelt werden muss und verschlechterungen nicht zu erwarten sind, hat die pkv den zuschlag mehr als halbiert.

bandscheiben ändern sich das ganze leben lang, von morgens bis abends. bleibend wäre er, wenn die bandscheibe entfernt worden wäre oder der nerv irreparabel beschädigt worden wäre.

clarion:
Und selbst wenn man es angibt, wird das vermutlich nicht dazu führen, dass du die Karte Öffnungsaktion ziehen musst. Bei der Allergie würde ich echt überlegen,  ob Du das angibst. Du gibst doch auch nicht an, dass Du in Windpocken ( mögliche Spätfolge Gürtelrose) oder Scharlach hattest. Bei der Bandscheiben kann man sicherlich drüber streiten., aber die Allergie?

Casa:
Die Fragen sind doch klar:


--- Zitat ---In den meisten Formularen wird ja nach ambulanten Behandlungen, Krankheiten und Beschwerden der letzten 3 Jahre gefragt. Auch wird immer eine offene Frage im Sinne von "bestehen (chronische) Erkrankungen, Folgen von Krankheiten oder Verletzungen" gestellt.
--- End quote ---

Was sind Krankheiten?


--- Zitat ---Die Sozialgerichte definieren Krankheit im Sinne der GKV als einen regelwidrigen Körper- oder Geisteszustand, der Behandlungsbedürftigkeit und/oder Arbeitsunfähigkeit zur Folge hat.
--- End quote ---


Was sind Beschwerden?

Beschwerden sind Befindlichkeitsstörungen oder irgendetwas das belastet oder belästigt.

Hast du gesundheitliche Beschwerden oder belastet oder belästigt dich etwas auf gesundheitlicher Ebene?

Ist der Bandscheibenvorfall vor 5 Jahren heute noch behandlungsbedürftig oder hat Arbeitsunfähigkeit zur Folge? Oder hat er wenigstens in den letzten 3 Jahren zu Behandlungsbedürftigkeit oder Arbeitsunfähigkeit geführt?

Nein.



Was ist eine chronische Erkrankungen?


--- Zitat ---Der Gemeinsame Bundesausschuss hat in einer Richtlinie definiert, dass als schwerwiegend chronisch krank einzustufen ist, wer seit mindestens einem Jahr lang wenigstens einmal pro Quartal wegen derselben Krankheit in ärztlicher Behandlung ist und zusätzlich eines der folgenden Kriterien erfüllt:

Es besteht eine Pflegebedürftigkeit des Pflegegrades 3, 4 oder 5 nach dem SGB XI.
Es liegt ein bestimmter, auch durch die chronische Erkrankung verursachter Grad der Behinderung von mindestens 60 oder eine Minderung der Erwerbsfähigkeit von mindestens 60 Prozent nach den Maßstäben des Bundesversorgungsgesetzes beziehungsweise des SGB VII vor.
Wegen der vorliegenden Erkrankung ist eine kontinuierliche medizinische Versorgung (zum Beispiel ärztliche oder psychotherapeutische Behandlung, Arzneimitteltherapie, Versorgung mit Heil- und Hilfsmitteln) erforderlich, ohne die nach ärztlicher Einschätzung eine lebensbedrohliche Verschlimmerung der Krankheit, eine Verminderung der Lebenserwartung oder eine dauerhafte Beeinträchtigung der Lebensqualität zu erwarten ist. Der kontinuierliche medizinische Versorgungsbedarf sowie das ebenfalls erforderliche therapiegerechte Verhalten des Patienten muss von einem Arzt bescheinigt werden. Zu einem therapiegerechten Verhalten zählen zum Beispiel die regelmäßige Einnahme verordneter Medikamente oder die Teilnahme an Seminaren zu chronischen Erkrankungen, die von Krankenkassen angeboten werden.
--- End quote ---

Liegt nicht vor.


Was sind Folgen von Krankheiten oder Verletzungen?

Das zielt ganz klar auf absehbare oder mit gewisser Wahrscheinlichkeit eintretende Folgeerkrankungen ab.
Niemand wird ausschließen können, dass du erneut eine Allergie oder einen BSV haben wirst. Man kann ganz wunderbar mit einem leichten Bandscheibenvorfall - nach Ausheilung - ohne Folgen leben.



Zudem ist eines ratsam. Nach Vertragsschluss eventuelle pauschale Schweigepflichtsentbindungen zu untersagen.

Meine PKV hat eine Schweigepflichtsentbindung von mir verlangt. Ich habe mir einen Fragebogen zuschicken lassen und 2 der 9 Fragen vom Arzt unbeantwortet gelassen. Was geht es die PKV an, ob ich für den konkreten Leistungsfall "Fuß" heute, gestern oder vor 20 Jahren mal das Problem "Hand" angesprochen habe.



Im Übrigen kann man bei den PKVen anonym anfragen. Dazu rate ich.

Aratrim:
Zum Thema wollte ich auch einen Ratschlag geben.
Ich würde gerade die Öffnungsaktion nehmen um danach ruhe zu haben. Nach 1-2 Jahren kann man ohne Probleme einen Antrag auf Wegfall des Risikozuschlages stellen.

Mein Aktuelles persönliches Beispiel.
Trotz großer Anwartschaft nach 16 Jahren als SAZ im glauben an eine gute Gesundheit ohne Öffnungsaktion in eine neue PKV gewechselt. Im Zuge der Einreichung einer Rechnung hat der Arzt dann von einer Allergie statt auf Verdacht auf (V.A.) gesprochen. Also hat die Versicherung nachgeforscht und dann auf eine zur Entlastung eingesendeten Befund irgendeine Diagnose gesehen die man selber nie als eine kritische entdecken würde. Nun wurde mir nach 6 Monaten in der neuen PKV grobe Farlässigkeit vorgeworfen und ein Risikozuschlag von 210 % sowie die Streichung des Ergänzungsbeihilfevertrages  + KHTG mitgeteilt. Von 370 Euro ist die PKV nun auf über 700 Euro hoch. Ende vom Lied ist, dass sich nun mein Anwalt damit beschäftigen muss und ich Versuche auf eine schlechte Beratung sowie rückwirkende Öffnungsaktion zu kommen.

Somit mein Tipp nimm bloß die Öffnungsaktion. Später geht es nicht mehr und 30 % sind viel besser als der brassel den ich jetzt habe =)
Lieben Gruß

Aratrim

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