Autor Thema: Umkleidezeit, Waschzeit und das Schreiben der Stundenzettel keine Arbeitszeit?  (Read 3107 times)

Peter85

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Wir sind ein kleinerer kommunaler Bauhof und bisher wurden den Mitarbeitern immer 15 Minuten Zeit vor dem Feierabend bereit gestellt um die Stundenzettel zu schreiben, Hände zu waschen und sich umzuziehen.

Neuerdings ist unser Vorgesetzter aber immer wieder auf der Linie, dass diese Tätigkeiten nicht zur eigentlichen Arbeitszeit gehören und somit außerhalb der Arbeitszeit ( 7-16 Uhr) erledigt werden müssen.
Als Argument dafür kommt nur, dass davon nichts im Tarifvertrag oder Arbeitsvertrag erwähnt wird.

Grundsätzlich würde ich da ja auch mitgehen und Umkleidezeiten nicht als Arbeitszeit sehen aber Händewaschen sowie das Schreiben von Stundenzetteln fallen da, meiner Meinung nach, unter die reguläre Arbeitszeit.
Die eingeräumten 15 Minuten existieren nicht erst seit kurzem sondern durchaus seit deutlich mehr als 20 Jahren.

Ich muss aber auch sagen, die bisherige Regelung wird von einigen Mitarbeitern extrem ausgenutzt, so dass einzelne Kollegen bereits gegen 15:50 in nicht Dienstlicher Kleidung bereit stehen um den Feierabend (16 Uhr) zu empfangen.

Opa

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Stundenzettel schreiben ist definitiv Arbeitszeit.
Hände waschen und umziehen könnte auf einem Bauhof Arbeitszeit sein, muss es aber nicht zwingend.

Unabhängig davon würde ein Gericht hier wohl bezüglich der Viertelstunde „Rüstzeit“ auf betriebliche Übung entscheiden, soweit nachgewiesen werden kann, dass dies seit 20 Jahren ungeschriebenes Gesetz ist.

Die Arbeit bereits gegen 15:50 Uhr niederzulegen, wenn eine Arbeitszeit bis 16 Uhr festgelegt ist, kann der Arbeitgeber hingegen unmittelbar unterbinden.

Zum umziehen ein jüngeres Urteil: BAG, 17.11.2015 – 1 ABR 76/13: Hier geht es um „auffällige Dienstkleidung“ - das BAG entschied auf Arbeitszeit.

Casa

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Da hier sicher gefordert wird Arbeitsschutzkleidung zu tragen, ist die Zeit zum Umziehen Rüstzeit und damit Arbeitszeit.

Wer sich zuhause umzieht und das auch darf, weil die Schutzkleidung nicht im Betrieb verbleiben muss, erhält keine Rüstzeit.

Das Waschen der Hände ist ebenfalls Arbeitszeit.


Ich halte 15 Minuten nicht für unangemessen. Wer schneller fertig ist, den darf der Chef das nächste mal 10 Minuten länger arbeiten lassen, damit er 16 Uhr umgezogen ist.


Hier was zum Nachlesen:
https://www.haufe.de/oeffentlicher-dienst/personal-tarifrecht/umkleidezeit-als-arbeitszeit-im-oeffentlichen-dienst/voraussetzungen-fuer-die-umkleidezeit-als-arbeitszeit_144_481422.html
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citar0

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Stundenzettel, Umziehen, Hände waschen ist alles Arbeitszeit. Bei uns fällt auch Duschen darunter. Extremes Ausnutzen wenn man um 10 vor 4 umgezogen ist? Man kann ja auch in Privatkleidung Stunden schreiben ;)

Prüfer SH

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Oh mein Gott. Wo soll das noch hinführen.
Kein Wunder, dass man kein Personal mehr findet.
Was denken sich einige eigentlich? Das ist doch kein Privatvergnügen.

Lass dich nicht ärgern und vor allem nicht verarschen  8)

RadWirdKommen

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....
Ich muss aber auch sagen, die bisherige Regelung wird von einigen Mitarbeitern extrem ausgenutzt, so dass einzelne Kollegen bereits gegen 15:50 in nicht Dienstlicher Kleidung bereit stehen um den Feierabend (16 Uhr) zu empfangen.

Dies ist natürlich nicht sehr optimal und dürfte das Verhalten des Chefs erklären. Kann man da nicht mit diesen Kollegen reden und mit dem Chef um nochmal mit einer Übergangsfrist es zu probieren?

Flying

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....
Ich muss aber auch sagen, die bisherige Regelung wird von einigen Mitarbeitern extrem ausgenutzt, so dass einzelne Kollegen bereits gegen 15:50 in nicht Dienstlicher Kleidung bereit stehen um den Feierabend (16 Uhr) zu empfangen.

Dies ist natürlich nicht sehr optimal und dürfte das Verhalten des Chefs erklären. Kann man da nicht mit diesen Kollegen reden und mit dem Chef um nochmal mit einer Übergangsfrist es zu probieren?

Wegen 10 Minuten? Das dürfte das Verhalten des Chefs wohl nicht erklären.
Vielleicht gibt es da andere Faktoren für das Verhalten, die wir aufgrund der Schilderung aber nicht kennen.

Casa

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Wenn die Kollegen womöglich 10 Minuten eher die Arbeit niederlegen und das jeden Tag, sind wir bei 50 Minuten in der Woche und locker 45 Stunden im Jahr.

Falls die Arbeit erledigt ist, sehe ich da kein Problem.


Wer weiß was sonst noch im Argen ist.
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majortom

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...da gibt es doch schon urteilsmäßige Regelungen zu.

- sofern Arbeitskleidung (und da denke ich mal "Arbeitssicherheitskleidung auf einem Bauhof" zu) angeordnet ist, so ist das An- und Ablegen dieser Kleidung Arbeitszeit.
- in den Urteilen die mir in Gedanken sind, geht man eigentlich von 5 bzw. 7min Anziehen + 10 bzw. 8min Ausziehen von aus.

Unser BR hat da selbst mal nen Gerichtsverfahren zu geführt, da bei uns auch 15min (über Jaaaaaahre) gehandhabt wurden. ...schlußendlich wurde in Arbeitskleidung ein- & ausgestempelt, aber man hat täglich 18min gutgeschrieben bekommen.

- das Schreiben/Dokumentieren von Arbeitsaufträgen / Dienstzeiten ist definitiv Arbeitszeit.