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[HH] Probezeitverkürzung gemäß Paragraph 19 Abs.2 HmbBG

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Schmitt19:
Moin zusammen 🙋🏼‍♂️

Exemplarisch:

Habe einen Antrag auf Verkürzung der Probezeit gestellt. Komme aus dem mD (BW, 12 Jahre SaZ), seit dem 01.10.22 und nach dem Studium im gD bei der FHH (Verwaltung) tätig.

Ich erkenne erhebliche Schnittstellen zwischen meiner bisherigen Verwendung im mD (überwiegend lehrende Tätigkeiten) und meiner jetzigen Tätigkeit im gD. Die Argumente wurden schlüssig dargestellt, sowieso Schnittmengen beider Tätigkeiten hervorgehoben. Auch konnte ich eine Art Tätigkeitsnachweis von der BW erstellen lassen. Der Antrag ist raus. Ich warte auf den VA!

Mir ist die "Kann" Entscheidung sehr wohl bewusst. Dennoch würde ich gerne eine hiesige Einschätzung von euch zu dem og Sachverhalt in Erfahrung bringen. :)

BG und danke vorab 🫡😉
 

Casa:
Weniger gut, da die Tätigkeit nicht nur inhaltlich passen muss, sondern auch qualitativ dem gD entsprechen muss.

Das Unterrichten durch einen Hauptfeldwebel hat eine geringere Anfprderung, als das Unterrichten durch einen "gD"ler. Und wenn qualitativ ein Studium zum Unterrichten notwendig gewesen wäre, hätte ein Offizier den Unterricht gehalten.

Vergleiche das mal mit einem mDler der Verwaltungsakte schreibt und einem gDler der Verwaltungsakte schreibt. Beide schreiben Verwaltungsakte. Der mDler hat an seine Stelle im mD und damit an seine VA geringere Anforderungen an Umfang und Schwierigkeit, als der gDler.

Schmitt19:
Danke für die schnelle Rückmeldung. Kurzum:
Die Inhalte gleichen sich im Rahmen methodischer und didaktischer Hinsicht. Das betrifft insbesondere die Vorbereitung, Durchführung und Nachbereitung. Ich erkenne dahingehend keine Unterschiede. Das habe ich detailliert aufgezeigt, zudem den Support der "Führungsetage".

Es bleibt spannend. MMn steht und fällt es mit einer sehr guten Begründung, respektive den Stellungnahmen der "Oberen".

Ich bewerte dein "weniger gut" grundsätzlich als eine Chance. 🫡😁

mmp:
Nach meinen (persönlichen) Erfahrungen in BE wird die geforderte "Gleichwertigkeit" tatsächlich nur mit monetären Kriterien verglichen (Wert = Besoldungsgruppe/Entgeltgruppe).
Soll heißen: Erfahrungen im mD wurden mir für die Probezeit im gD nicht angerechnet.
Drücke Dir aber trotzdem die Daumen.

Casa:

--- Zitat ---Danke für die schnelle Rückmeldung. Kurzum:
Die Inhalte gleichen sich im Rahmen methodischer und didaktischer Hinsicht. Das betrifft insbesondere die Vorbereitung, Durchführung und Nachbereitung. Ich erkenne dahingehend keine Unterschiede. Das habe ich detailliert aufgezeigt, zudem den Support der "Führungsetage".

Es bleibt spannend. MMn steht und fällt es mit einer sehr guten Begründung, respektive den Stellungnahmen der "Oberen".
--- End quote ---

Du unterliegst hier einem Missverständnis von der Qualität der Arbeit.

Anderen etwas Lehren erst einmal exakt dieselbe Tätigkeit. Der Offizier lehrt aber weitaus schwierige und/oder umfangreichere Sachverhalte, als der Hauptfeldwebel. Dafür benötigt er eine bessere Ausbildung.
Der Beamte mD schreibt exakt die selbe Seitenzahl an Verwaltungsakten. Der gDler hat aber schwierigere Sachverhalte und schreibt ebenso viele Seiten im VA.
Das ist der Unterschied.


Wofür bräuchte der Dienstherr gDler, wenn mD und gD beide Verwaltungsakte schreiben?
Wofür bräuchten wir Professoren, wenn die doch sowieso auf dieselbe Weise Lehren, wie der Hauptfeldwebel?
Wofür bräuchten wir Richter, wenn die gDler Widerspruchsbescheide auf eine Weise schreiben, die der Qualität des Urteils eines Richters entsprechen?

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