Beamte und Soldaten > Beamte der Länder und Kommunen

[HH] Probezeitverkürzung gemäß Paragraph 19 Abs.2 HmbBG

<< < (3/4) > >>

Schmitt19:

--- Zitat von: Matze1986 am 24.03.2023 06:36 ---Mal ehrlich,

Ihnen wurde jetzt mehrfach aufgezeigt, dass Ihre Tätigkeit in der Feldwebel-Laufbahn keineswegs vergleich bar (nach Art UND Bedeutung) ist mit der des gehobenen Dienstes.
Diese Zeiten werden Ihnen schlicht NICHT auf die Probezeit anerkannt. Da können Sie noch so viele Arbeitsnachweise und Stellungnahmen von Vorgesetzten bringen (letztere haben sowieso für gar nichts eine Relevanz).
Verstehen Sie den grundsätzlichen Unterschied zwischen mD und gD sowie zwischen Ihrem dienstlichen Leben als Soldat und dem (wirklichen) Leben.

Einzig und allein könnte die Wartezeit für das erste Beförderungsamt verkürzt und Sie in der Probezeit befördert werden.

--- End quote ---

Vielen Dank für Ihre Rückmeldung. Aber auch Sie haben im Kern nicht verstanden, worauf ich hinaus war! Ihnen alles Gute 🫡.

Cheers 🍷

Poincare:
Unterm Strich heißt es doch, dass es im Schnitt bei diesem Sachverhalt nicht gewährt werden wird, aber doch theoretisch gewährt werden könnte. Dass mD und gD üblicherweise eine ähnliche Arbeit aber mit unterschiedlicher Komplexität machen, bedeutet ja nicht, dass nicht einer von 10.000 bereits im mD eine vergleichbare Arbeit gemacht hätte. Dafür gibt es doch die Kann-Regelungen?

Ich würde es immer probieren, so einheitlich wie hier dargestellt entscheidet der öffentliche Dienstherr doch gar nicht. Aber natürlich darauf einstellen, dass es nichts wird.

Bei uns wird es teilweise nicht mal etwas mit den offensichtlichen Probezeitverkürzungen im höheren Dienst (wegen vorheriger Tätigkeit als TB im exakt gleichen Aufgabengebiet, weil die Laufzeit so lang ist, bis man die Lebenszeiturkunde dann kriegt.

Pukki:
In einem anderen Fall, der aber durchaus Parallelen aufweist, hat das VG Würzburg entschieden, dass die anzurechnende Vortätigkeit sowohl hinsichtlich der Fachrichtung als auch hinsichtlich der Wertigkeit mit laufbahntypischen Daueraufgaben vergleichbar sein muss. Sie müsse mindestens dem Eingangsamt der Fachlaufbahn der jeweiligen Qualifikationsebene entsprechen (Blog-Beitrag aus dem Rehm-Verlag, Urteil zum Az.: W 1 J 13.404).

Da du bislang im mD unterwegs warst, die angestrebte Fachlaufbahn aber im gD angesiedelt ist, mangelt es an letzterem.

Matze1986:

--- Zitat von: Poincare am 24.03.2023 08:18 ---Unterm Strich heißt es doch, dass es im Schnitt bei diesem Sachverhalt nicht gewährt werden wird, aber doch theoretisch gewährt werden könnte. Dass mD und gD üblicherweise eine ähnliche Arbeit aber mit unterschiedlicher Komplexität machen, bedeutet ja nicht, dass nicht einer von 10.000 bereits im mD eine vergleichbare Arbeit gemacht hätte. Dafür gibt es doch die Kann-Regelungen?

Ich würde es immer probieren, so einheitlich wie hier dargestellt entscheidet der öffentliche Dienstherr doch gar nicht. Aber natürlich darauf einstellen, dass es nichts wird.

Bei uns wird es teilweise nicht mal etwas mit den offensichtlichen Probezeitverkürzungen im höheren Dienst (wegen vorheriger Tätigkeit als TB im exakt gleichen Aufgabengebiet, weil die Laufzeit so lang ist, bis man die Lebenszeiturkunde dann kriegt.

--- End quote ---

Hier greift aber keine Kann-Regelung!
Die Tätigkeiten als Ausbilder im Feldwebel-DG sind ja schon per se als vergleichbar im mD verortet. Also können sie gar nicht dem gD entsprechen. Somit kann man diese auch nicht anrechnen.

Casa:
Ich haben anfangs bewusst geschrieben, dass die Chancen weniger gut stehen. Ich habe eine Anrechnung nicht ausgeschlossen.

Ganz ausgeschlossen ist es nicht, dass Teiltätigkeiten zur Verkürzung der Probezeit führen können. Im Hintergrund der Besoldung steht eine Dienstpostenbewertung, die nach Art, Umfang, Bedeutung, Schwierigkeit wie folgt aussehen kann,
50 % Tätigkeiten die A7 rechtfertigen, 20 % Tätigkeiten die A8 rechtfertigen, 30 % Aufgaben die A9 rechtfertigen. Ergebnis A8 / A8Z.

Die Stelle wäre nicht mit A8Z besoldet, wenn sie mit ihren Teiltätigkeiten gleichwertig mit A9 oder höher wäre. Dann wäre sie entsprechend höher besoldet und mit einem höheren Dienstgrad besetzt gewesen.

Zur Systematik folgendes:

https://www.orghandbuch.de/OHB/DE/OrganisationshandbuchNEU/2_Organisationsmanagement/2_4_Ressourcen/2_4_7_Arbeitsplatz_u_Dienstpostenbewertung/2_4_7_2_Dienstpostenbewertung/dienstpostenbewertung-node.html


Es ist leider ein krasses Missverständnis, wenn die Anforderungen an einen Dienstposten nicht betrachtet werden.
Das wäre in etwa so, wie wenn ich mir ein Bild der Mona Lisa ausdrucke und mich mit Leonardo Da Vinci vergleiche. Schließlich habe ich ja ein vergleichbares Bild geschaffen.
Ich habe im Endeffekt nur reproduziert, während Da Vinci sich Gedanken über Motiv, Untergrund, Farbart, Farbwahl und Strichführung machen musste.


Wobei, vielleicht bin ja doch ein vergleichbarer Künstler, wie Da Vinci...








Navigation

[0] Message Index

[#] Next page

[*] Previous page

Go to full version