Ich kann problemlos eure Grundrechte verletzen. Und das als nichtstaatlicher Akteur.
Ihr habt nämlich ein Grundrecht auf körperliche Unversehrtheit. Und wenn ich euch ins Auge piekse, verletze ich eure Grundrechte. Einziges Problem ist, ihr könnt euch nicht beim BVerfG beschweren, dass ich euch ins Auge gepiekst habe. Das liegt daran, dass ein beschwerdefähiger Eingriff in Grundrechte, per Definition, nur durch staatliches Handeln erfolgen kann.
Niemand darf Dritte von Versammlungen unter freiem Himmel ausschließen. Die Grenze bilden allerdings das Störungsverbot in § 7 VersG NRW bzw. die Strafgesetze.
Die Mitteilung "ihr dürft nicht mit Bannern anderer Gewerkschaften kommen" stellt i. E. nur eine Aufforderung dar. Diese Aufforderung von Verdi ist, mangels staatlichen Eingriffs, kein Eingriff im sinne der Eingriffsdefinition.
Eine Aufforderung eines nichtstaatlichen Akteurs ist schon ungeeignet, eure Grundrechte im Sinne einer Werteordnung zu beschränken. Das ist Dasselbe, wie wenn ich sage, "halt die Klappe." Unschön, aber ihr dürft trotzdem was sagen. Ebenso dürft ihr zur Verdi-Demo kommen.
Zudem sind Grundrechte als objektive Werteordnung zu verstehen (vgl. Lüth-Entscheidung). Klassiker ist z. B. der Kündigungsschutz, mit Blick auf Art. 12 GG.