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Beschäftigung lebensälterer Lehrkräfte im Tarifverhältnis

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superfoxi58:
Guten Tag, ich bin seit 13 Jahren in einer Förderschule als angestellte Lehrerin tätig und möchte statt in Rente zu gehen gerne noch weiter arbeiten, meine Rektorin ist auch interessiert ....Hat jemand Erfahrungen wo ich mich informiere wie der Ablauf ist.....Vielen Dank

McOldie:
Da das Arbeitsverhältnius mit Ablauf des Monats endet, in dem die/der Beschäftigte das gesetzlich festgelegte Alter zum Erreichen der Regelaltersrente vollendet hat, muss für die Weiterbeschäftigung ein neuer Arbeitsvertrag abgeschlossen. Ich emmpfehle daher einen schriftlichen Antrag an die Personalstelle über die Schulleitung.

Albeles:

--- Zitat von: McOldie am 21.03.2023 11:16 ---Da das Arbeitsverhältnius mit Ablauf des Monats endet, in dem die/der Beschäftigte das gesetzlich festgelegte Alter zum Erreichen der Regelaltersrente vollendet hat, muss für die Weiterbeschäftigung ein neuer Arbeitsvertrag abgeschlossen. Ich emmpfehle daher einen schriftlichen Antrag an die Personalstelle über die Schulleitung.

--- End quote ---
Kann man nicht vorher eine Vereinbarung machen, welche das Ende des Arbeitsverhältnisses rausschiebt?
Hat ein neuer AV irgendwelche Nachteile gegenüber einer Änderung? (JSZ, irgendwelche Ansprüche etc.?)

LG Albeles

Casa:

--- Zitat ---Soll die/der Beschäftigte, deren/dessen Arbeitsverhältnis nach Absatz 1 Buchstabe a geendet hat, weiterbeschäftigt werden, ist ein neuer schriftlicher Arbeitsvertrag abzuschließen
--- End quote ---

MoinMoin:

--- Zitat von: Albeles am 21.03.2023 11:52 ---
--- Zitat von: McOldie am 21.03.2023 11:16 ---Da das Arbeitsverhältnius mit Ablauf des Monats endet, in dem die/der Beschäftigte das gesetzlich festgelegte Alter zum Erreichen der Regelaltersrente vollendet hat, muss für die Weiterbeschäftigung ein neuer Arbeitsvertrag abgeschlossen. Ich emmpfehle daher einen schriftlichen Antrag an die Personalstelle über die Schulleitung.

--- End quote ---
Kann man nicht vorher eine Vereinbarung machen, welche das Ende des Arbeitsverhältnisses rausschiebt?
Hat ein neuer AV irgendwelche Nachteile gegenüber einer Änderung? (JSZ, irgendwelche Ansprüche etc.?)

LG Albeles

--- End quote ---
Nein, kann man nicht, da der bestehende Vertrag Gültigkeit hat.

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