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Beschäftigung lebensälterer Lehrkräfte im Tarifverhältnis

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ISN:

--- Zitat von: MoinMoin am 21.03.2023 19:08 ---
--- Zitat von: Albeles am 21.03.2023 11:52 ---
--- Zitat von: McOldie am 21.03.2023 11:16 ---Da das Arbeitsverhältnius mit Ablauf des Monats endet, in dem die/der Beschäftigte das gesetzlich festgelegte Alter zum Erreichen der Regelaltersrente vollendet hat, muss für die Weiterbeschäftigung ein neuer Arbeitsvertrag abgeschlossen. Ich emmpfehle daher einen schriftlichen Antrag an die Personalstelle über die Schulleitung.

--- End quote ---
Kann man nicht vorher eine Vereinbarung machen, welche das Ende des Arbeitsverhältnisses rausschiebt?
Hat ein neuer AV irgendwelche Nachteile gegenüber einer Änderung? (JSZ, irgendwelche Ansprüche etc.?)

LG Albeles

--- End quote ---
Nein, kann man nicht, da der bestehende Vertrag Gültigkeit hat.

--- End quote ---

Das stimmt so nicht mehr. Man kann durch eine zwischen Arbeitnehmer und Arbeitgeber geschlossene Vereinbarung verhindern, dass das Arbeitsverhältnis mit Ablauf des Monats, in dem die Regelaltersgrenze erreicht wird, endet.
Die rechtliche Grundlage dafür ist § 41 Satz 3 SGB VI, siehe z. B. bei Rehm, Stichwort "Hinausschieben der Altersgrenze gem. § 41 Satz 3 SGB VI".

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