Autor Thema: Urlaubsanspruch mit Beginn Freistellungsphase ATZ  (Read 1096 times)

Lieder

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Hallo zusammen,
ich bin seit Mitte letzten Jahres in Altersteilzeit im Blockmodell. Meine Freistellungsphase beginnt am 01.04.2023.
Bei einem Urlaubsanspruch von 30 Tagen pro Jahr, hätte ich nach meiner Rechnung 7,5 Tage Urlaubsanspruch in 2023. Liege ich mit meiner Ansicht richtig oder rechnet sich der Anspruch nur aus dem gesetzlichen Urlaubsanspruch von den 20 Tagen??
Vielleicht kann mir ja jemand weiterhelfen.

caireen

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Antw:Urlaubsanspruch mit Beginn Freistellungsphase ATZ
« Antwort #1 am: 21.03.2023 13:37 »
 Hallo,
im Jahr des Übergangs von der Arbeits- in die Freistellungsphase wird der Urlaubsanspruch gezwölftelt (§ 7 Satz 2 TV ATZ). Maßgebend ist in diesem Jahr die Anzahl der vollen Beschäftigungsmonate.
Die Berechnung von 7,5 Tagen (aufgerundet 8 Arbeitstage) ist richtig.
LG

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Antw:Urlaubsanspruch mit Beginn Freistellungsphase ATZ
« Antwort #2 am: 21.03.2023 14:40 »
Hallo caireen,
danke für die schnelle Rückinfo  :)
VG

andi1504

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Antw:Urlaubsanspruch mit Beginn Freistellungsphase ATZ
« Antwort #3 am: 22.03.2023 07:23 »
Hallo,
im Jahr des Übergangs von der Arbeits- in die Freistellungsphase wird der Urlaubsanspruch gezwölftelt (§ 7 Satz 2 TV ATZ). Maßgebend ist in diesem Jahr die Anzahl der vollen Beschäftigungsmonate.
Die Berechnung von 7,5 Tagen (aufgerundet 8 Arbeitstage) ist richtig.
LG

Der TV ATZ ist nicht maßgeblich. Maßgeblich ist § 8 TV FlexAZ.

Lieder

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Antw:Urlaubsanspruch mit Beginn Freistellungsphase ATZ
« Antwort #4 am: 23.03.2023 10:29 »
Danke für den Hinweis auf den TV ATZ, der Grundlage für meine Frage bildet.
Auch wenn ich den zugrunde lege bleibt es bei einem Urlaubsanspruch in 2023 von 7,5 Tagen bzw. aufgerundet von 8 Tagen.