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Urlaubsanspruch mit Beginn Freistellungsphase ATZ

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Lieder:
Hallo zusammen,
ich bin seit Mitte letzten Jahres in Altersteilzeit im Blockmodell. Meine Freistellungsphase beginnt am 01.04.2023.
Bei einem Urlaubsanspruch von 30 Tagen pro Jahr, hätte ich nach meiner Rechnung 7,5 Tage Urlaubsanspruch in 2023. Liege ich mit meiner Ansicht richtig oder rechnet sich der Anspruch nur aus dem gesetzlichen Urlaubsanspruch von den 20 Tagen??
Vielleicht kann mir ja jemand weiterhelfen.

caireen:
 Hallo,
im Jahr des Übergangs von der Arbeits- in die Freistellungsphase wird der Urlaubsanspruch gezwölftelt (§ 7 Satz 2 TV ATZ). Maßgebend ist in diesem Jahr die Anzahl der vollen Beschäftigungsmonate.
Die Berechnung von 7,5 Tagen (aufgerundet 8 Arbeitstage) ist richtig.
LG

Lieder:
Hallo caireen,
danke für die schnelle Rückinfo  :)
VG

andi1504:

--- Zitat von: caireen am 21.03.2023 13:37 --- Hallo,
im Jahr des Übergangs von der Arbeits- in die Freistellungsphase wird der Urlaubsanspruch gezwölftelt (§ 7 Satz 2 TV ATZ). Maßgebend ist in diesem Jahr die Anzahl der vollen Beschäftigungsmonate.
Die Berechnung von 7,5 Tagen (aufgerundet 8 Arbeitstage) ist richtig.
LG

--- End quote ---

Der TV ATZ ist nicht maßgeblich. Maßgeblich ist § 8 TV FlexAZ.

Lieder:
Danke für den Hinweis auf den TV ATZ, der Grundlage für meine Frage bildet.
Auch wenn ich den zugrunde lege bleibt es bei einem Urlaubsanspruch in 2023 von 7,5 Tagen bzw. aufgerundet von 8 Tagen.

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