Autor Thema: [HH] Wechsel des Dienstherrn durch Studium. Antrag auf Entlassung?  (Read 781 times)

Lena2106

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Hallo ihr Lieben,
(ich hoffe ich bin hier richtig, bin neu :))
Vielleicht kann mir ja jemand die ein oder andere Frage beantworten :)

Folgendes:
Ich bin derzeit Beamtin auf Probe im mittleren Dienst in der Justiz in Hamburg.
Ich habe eine Zusage für ein Studium im gehobenen Dienst in der Verwaltung in Schleswig-Holstein bei einer Kommune zum 01.08.2023 mit Einstieg als Beamter auf Widerruf.

Nun meine Frage:
In meinem Fall kommt nur ein Antrag auf Entlassung in Frage oder?
Das Studium ist natürlich wieder im Anwärterverhältnis als Beamter auf Widerruf.
Im besten Fall kann ich wohl nur meine Erfahrungsstufen mitnehmen, aber verliere komplett meinen Anspruch auf Versorgung (Pensionsansprüche) bei einem Antrag auf Entlassung.
Mir wäre soweit auch nicht bekannt, dass ich das Studium beim neuen Dienstherren als Beamter auf Probe starten kann. Es handelt sich weder um eine Versetzung noch um einen internen Aufstieg (Justiz/Verwaltung).

Hat jemand von euch Erfahrung mit einem Antrag auf Entlassung aus dem Beamtenverhältnis?
Der Dienstherr darf einen ja max. 3 Monate festhalten, aber ich werde automatisch zum 01.08.23 beim neuen Dienstherren neu verbeamtet.
Meine Behörde, Personalsachbearbeiter etc. geben so gut wie gar keine Auskunft.
Eine feindliche Übernahme kommt hier nicht in Betracht oder?

Zusatzfragen zwecks Antrag auf Entlassung:
-Weiß jemand wie sich der Resturlaub berechnet, wenn ich hier zum 01.08 Entlassen werden möchte?
-Was passiert mit den Plus- und Minusstunden, die man aufgebaut hat?

Vielen Dank im Voraus!
MfG Lena
« Last Edit: 24.03.2023 03:00 von Admin2 »

Bastel

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Deine Erfahrungsstufe behälst du nicht. Zum Rest kann ich leider nichts sagen.

Thomber

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Bin nicht DER Experte, aber wäre denn eine Versetzung nicht möglich?   Dann würdest Du Stufe, Urlaub usw. wohl mitnehmen und bräuchtest nicht entlassen zu werden.

Organisator

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Bin nicht DER Experte, aber wäre denn eine Versetzung nicht möglich?   Dann würdest Du Stufe, Urlaub usw. wohl mitnehmen und bräuchtest nicht entlassen zu werden.

Nein, ist nicht möglich, da sich der Status (BaP / BaW) ändert.

Eine Entlassung ändert nichts beim Anspruch auf Versorgung. Wenn du schon eine Zusage für die neue Verbeamtung hast, gib diese Information an den Rentenversicherungsträger weiter, damit die Nachversicherung aufgeschoben werden kann, bzw. teile diese Info auch an deinen aktuellen Dienstherren mit.

Entlassung zum 31.07.2023 ist somit unkritisch. Wenn du tatsächlich "automatisch zum 01.08.23 beim neuen Dienstherren neu verbeamtet" wirst, sprich ihn einfach mal an. Dies wäre dann tatsächlich eine "Raubernennung". Wenn der neue Dienstherr damit kein Problem hat - um so besser.

Minusstunden sind nachzuarbeiten, Plusstunden verfallen. Also zum Dienstende am besten +/- 0 sein.