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qualifiziertes Zeugnis: Wann ist eine Arbeit zu gering, um abgebildet zu werden?

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Soso:
Bitte um Info:

Wann ist eine Tätigkeit zu gering, um nicht im qualifizierten Arbeitszeugnis abgebildet zu werden?

Besteht nicht vielmehr ein Anspruch auf transparente Abbildung?

Im vorliegenden Fall liegt nahe, dass Tätigkeiten nicht aufgenommen wurden mit Begründung „zu gering in der Ausübung“ weil es Tätigkeiten der nächst höheren QE sind.

(1 Tätigkeit wurde 4 Monate mit 60 + X % des Arbeitstages und 1 weitere Tätigkeit 2 Jahre lang jeweils 4-5 Wochen/Jahr im Umfang von 2 - 2 1/2 Std/täglich in diesen Wochen ausgeübt).

Gibt es hierzu gesetzliche Vorgaben? Gesetzestexte?

neodeo2:
in so vielen Firmen schreiben die angestellten ihre Arbeitszeugnisse selbst und da fragt tatsächlich jemand, ob eine Tätigkeit x aufgenommen werden kann?

Soso:
Liebe:s neues deo II,

Haben sie ihren nick so gewählt, weil ihre Bemerkungen so muffeln?

Wie wertvoll war Ihre Antwort auf meine Frage? Gar nicht.

Und nun bitte die mit Hirn. Im Voraus denen: Vielen Dank! :)

Organisator:

--- Zitat von: Soso am 21.03.2023 14:03 ---Bitte um Info:

Wann ist eine Tätigkeit zu gering, um nicht im qualifizierten Arbeitszeugnis abgebildet zu werden?

Besteht nicht vielmehr ein Anspruch auf transparente Abbildung?

Im vorliegenden Fall liegt nahe, dass Tätigkeiten nicht aufgenommen wurden mit Begründung „zu gering in der Ausübung“ weil es Tätigkeiten der nächst höheren QE sind.

(1 Tätigkeit wurde 4 Monate mit 60 + X % des Arbeitstages und 1 weitere Tätigkeit 2 Jahre lang jeweils 4-5 Wochen/Jahr im Umfang von 2 - 2 1/2 Std/täglich in diesen Wochen ausgeübt).

Gibt es hierzu gesetzliche Vorgaben? Gesetzestexte?

--- End quote ---

Dazu gibt es keine gesetzlichen Vorgaben.

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