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[BY] Dienstliche Beurteilung - Vergleichsgruppe und Notenspiegel

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matzl:
Hallo Zusammen,

Ist es üblich (oder sogar irgendwo geregelt), dass nach der Beurteilungsrunde eine Übersicht/Rangliste/Notenspiegel bereitgestellt wird, damit der einzelne Beamte sich im Gesamtgefüge einordnen kann?
Für den Bund ist es in §50 Abs. 4 BLV explizit geregelt. Gibt es sowas für Bayern auch?
Muss darüber hinaus die Zusammensetzung der Vergleichsgruppe offengelegt werden? (z.B. alle Polizisten des mittleren Diensts aus der PI XYZ, oder alle Beamten aus dem Gesundheitsamt ABC Abteilung XYZ)

Danke und Grüße

Organisator:
Üblicherweise ja, (Vergleichsgruppen). Details dazu ergeben sich aus der jeweiligen Regelung (z.B. Dienstvereinbarung) zu den Beamtenbeurteilungen in der jeweiligen Behörde bzw. Ressort.

eros:
Hallo zusammen,
das würde mich auch interessieren. Wird dies irgendwo veröffentlicht bzw. wie komme ich an das Ranking?

Organisator:

--- Zitat von: eros am 21.03.2023 16:14 ---Hallo zusammen,
das würde mich auch interessieren. Wird dies irgendwo veröffentlicht bzw. wie komme ich an das Ranking?

--- End quote ---

Ja, wird es.
--- Zitat von: Organisator am 21.03.2023 14:21 ---Details dazu ergeben sich aus der jeweiligen Regelung (z.B. Dienstvereinbarung) zu den Beamtenbeurteilungen in der jeweiligen Behörde bzw. Ressort.

--- End quote ---

Allgäuer:
Über welches Gesetz wird dies in Bayern geregelt?

So ein Ranking habe ich noch nie gesehen. Wenn es aber möglich ist, wäre dies sehr interessant!!

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