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Zahlung einer Zulage

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Ole:
Hallo,

kurze Darstellung:

MA 1 geht in Elternzeit (eingruppiert in EG 9a), MA 2 soll Aufgaben übernehmen in Rahmen der Elternzeitvertretung (derzeit in EG 6).

Bekommt MA 2 eine Zulage für die Zeit der Elternzeitvertretung?

Danke vorab

Organisator:
Wenn ihm die Aufgaben vorübergehend übertragen werden und eine dauerhafte Übertragung eine Eingruppierung in die E9a führen würde, ja.

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