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[NI] Beihilfeanspruch und freiwillig versichert in der GKV

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Dienstleister:
Ich brauche Hilfe bei dem Thema Beihilfeberechtigung.
Eine Bekannte ist über Versorgungsbezüge zu 70% beihilfeberechtigt.
Aus einer vergangenen Selbständigkeit ist sie in der GKV freiwillig versichert.
Wie ja allerseits bekannt, zahlt die GKV nicht alles, was ein privat Versicherter über seine Versicherung, aber eben auch über die Beihilfe erhalten würde (von der schnelleren Terminvergabe für Privatpatienten mal ganz abgesehen).
Besteht für meine Bekannte die Möglichkeit, die Vorzüge der Beihilfe trotz der freiwilligen GKV in Anspruch zu nehmen?

Ich habe versucht, mich schlau zu lesen, werde aber aus den wenigen auffindbaren Beiträgen nicht wirklich schlau. Insofern würde ich mich freuen, wenn mir hier jemand weiterhelfen könnte.

Winni:
Moin,
dann will ich mal anfangen ...Deine Frage wirft Fragen auf:
1. Wie ist denn der aktuelle berufliche Status?
2. Woher kommt der Anspruch auf Beihilfe?

Eine Mischung aus GKV und Beihilfe wird nach meinem Kenntnisstand nicht funktionieren. Eine GKV mit einer privaten Zusatzversicherung (PKV für z. B. Zahnersatz, Chefarztbehandlung, etc...) aufzuwerten geht immer. Je nach Eintrittsalter in die PKV wird das günstig, oder eben teuer.

VG

clarion:
Hallo Winni,

leider ist die GKV vorrangig in Anspruch zu nehmen. Die Beihilfe zahlt nur dann, wenn die Behandlung oder das Hilfsmittel gemäß Beihilfeverordnung beihilfefähig ist, aber von der GKV nicht bezahlt wird, z.B. bei der Brille. Da das Beihilfeniveau so ziemlich dem Niveau der GKV entspricht, gibt es nicht besonders viel, was man trotz GKV bei der Beihilfe einreichen kann. Aus dem Stegreif fällt mir da wirklich nur die Brille ein.

Sleyana:

--- Zitat von: clarion am 24.03.2023 20:20 ---Hallo Winni,

leider ist die GKV vorrangig in Anspruch zu nehmen. Die Beihilfe zahlt nur dann, wenn die Behandlung oder das Hilfsmittel gemäß Beihilfeverordnung beihilfefähig ist, aber von der GKV nicht bezahlt wird, z.B. bei der Brille. Da das Beihilfeniveau so ziemlich dem Niveau der GKV entspricht, gibt es nicht besonders viel, was man trotz GKV bei der Beihilfe einreichen kann. Aus dem Stegreif fällt mir da wirklich nur die Brille ein.

--- End quote ---

Bist du dir da sicher?

Ich hatte letztes Jahr den Fall das ich mir meine Weißheitszähne hab ziehen müssen. Die Praxis bot an vor Ort ein super tolles 3D CT in super modern vor Ort zu nutzen. Problem: GKV Zahlte das nicht. Musste also zum normalen CT. Habe gefragt ob das eine PKV im Normalfall zahlen würde, aber da war sie nicht sicher. Ich hab dann mal in die GOÄ/GOZ geschaut und vermute es wäre übernommen worden, da es vermutlich als diagnostische, radiologische was auch immer zählt.

clarion:
Hallo Sleyana, Beihilfe ist nicht die PKV! Was die Beihilfe zahlt, geht aus der Beihilfeverordnung hervor.

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