genau bei diesen Formulierungen bleibe ich immer stecken, weil ich nicht weiß, wie ich sie auslegen soll:
"Anstelle der privaten Krankenversicherung können Sie auch freiwillig in der gesetzlichen Krankenversicherung
versichert bleiben. Zu den Bedingungen erkundigen Sie sich bei der gesetzlichen Krankenkasse. Im Gegensatz zur privaten Krankenversicherung ist die gesetzliche Krankenversicherung eine Vollversicherung, die
grundsätzlich alle entstehenden Kosten im Rahmen sogenannter Sach- und Dienstleistungen deckt. Darüber
hinaus ist die Gewährung von Beihilfeleistungen nur unter bestimmten Voraussetzungen eingeschränkt möglich."
Wo finde ich Informationen zu diesen Voraussetzungen?
Und dann noch:
"Bei freiwilligen Mitgliedern der gesetzl. Krankenversicherung mit der Höhe nach gleichen Ansprüchen wie
Pflichtversicherte erhöht sich der Bemessungssatz auf 100 Prozent. Dies gilt nicht, wenn ein Zuschuss, ein
Arbeitgeberanteil oder eine andere Geldleistung von mindestens 21 Euro monatlich zum
Krankenkassenbeitrag gewährt wird oder die Krankenkasse weder eine Sachleistung erbracht noch eine
Erstattung geleistet hat."
Der Fall liegt so, dass außer der Witwenpension auch noch eine Witwenrente und eine eigene Rente gezahlt wird. Da hierüber keine KV für Rentner generiert werden konnte, wird nun auf diese beiden Renten ein Zuschuss zur KV in Höhe des Anteils gezahlt, der sonst die KV Rentner ausgemacht hätte. Dieser Zuschuss liegt über 21,00 €.
Ist damit sowieso jedweder Beihilfeanspruch vorbei oder ist damit etwas anderes gemeint?
Irgendwie finde ich die Formulierungen/Erklärungen zu diesem Sachverhalt eher verwirrend als erhellend, daher meine Frage im Forum.