Autor Thema: [NI] Beihilfeanspruch und freiwillig versichert in der GKV  (Read 1990 times)

Dienstleister

  • Newbie
  • *
  • Beiträge: 30
Ich brauche Hilfe bei dem Thema Beihilfeberechtigung.
Eine Bekannte ist über Versorgungsbezüge zu 70% beihilfeberechtigt.
Aus einer vergangenen Selbständigkeit ist sie in der GKV freiwillig versichert.
Wie ja allerseits bekannt, zahlt die GKV nicht alles, was ein privat Versicherter über seine Versicherung, aber eben auch über die Beihilfe erhalten würde (von der schnelleren Terminvergabe für Privatpatienten mal ganz abgesehen).
Besteht für meine Bekannte die Möglichkeit, die Vorzüge der Beihilfe trotz der freiwilligen GKV in Anspruch zu nehmen?

Ich habe versucht, mich schlau zu lesen, werde aber aus den wenigen auffindbaren Beiträgen nicht wirklich schlau. Insofern würde ich mich freuen, wenn mir hier jemand weiterhelfen könnte.
« Last Edit: 24.03.2023 02:59 von Admin2 »

Winni

  • Jr. Member
  • **
  • Beiträge: 69
Moin,
dann will ich mal anfangen ...Deine Frage wirft Fragen auf:
1. Wie ist denn der aktuelle berufliche Status?
2. Woher kommt der Anspruch auf Beihilfe?

Eine Mischung aus GKV und Beihilfe wird nach meinem Kenntnisstand nicht funktionieren. Eine GKV mit einer privaten Zusatzversicherung (PKV für z. B. Zahnersatz, Chefarztbehandlung, etc...) aufzuwerten geht immer. Je nach Eintrittsalter in die PKV wird das günstig, oder eben teuer.

VG

clarion

  • Hero Member
  • *****
  • Beiträge: 1,843
Hallo Winni,

leider ist die GKV vorrangig in Anspruch zu nehmen. Die Beihilfe zahlt nur dann, wenn die Behandlung oder das Hilfsmittel gemäß Beihilfeverordnung beihilfefähig ist, aber von der GKV nicht bezahlt wird, z.B. bei der Brille. Da das Beihilfeniveau so ziemlich dem Niveau der GKV entspricht, gibt es nicht besonders viel, was man trotz GKV bei der Beihilfe einreichen kann. Aus dem Stegreif fällt mir da wirklich nur die Brille ein.

Sleyana

  • Full Member
  • ***
  • Beiträge: 186
Hallo Winni,

leider ist die GKV vorrangig in Anspruch zu nehmen. Die Beihilfe zahlt nur dann, wenn die Behandlung oder das Hilfsmittel gemäß Beihilfeverordnung beihilfefähig ist, aber von der GKV nicht bezahlt wird, z.B. bei der Brille. Da das Beihilfeniveau so ziemlich dem Niveau der GKV entspricht, gibt es nicht besonders viel, was man trotz GKV bei der Beihilfe einreichen kann. Aus dem Stegreif fällt mir da wirklich nur die Brille ein.

Bist du dir da sicher?

Ich hatte letztes Jahr den Fall das ich mir meine Weißheitszähne hab ziehen müssen. Die Praxis bot an vor Ort ein super tolles 3D CT in super modern vor Ort zu nutzen. Problem: GKV Zahlte das nicht. Musste also zum normalen CT. Habe gefragt ob das eine PKV im Normalfall zahlen würde, aber da war sie nicht sicher. Ich hab dann mal in die GOÄ/GOZ geschaut und vermute es wäre übernommen worden, da es vermutlich als diagnostische, radiologische was auch immer zählt.


clarion

  • Hero Member
  • *****
  • Beiträge: 1,843
Hallo Sleyana, Beihilfe ist nicht die PKV! Was die Beihilfe zahlt, geht aus der Beihilfeverordnung hervor.

Sleyana

  • Full Member
  • ***
  • Beiträge: 186
Hallo Sleyana, Beihilfe ist nicht die PKV! Was die Beihilfe zahlt, geht aus der Beihilfeverordnung hervor.

Schon klar...

Keine Ahnung was in anderen Beihilfeverordnungen drin steht, aber bis 3,5facher Satz GOÄ/GOZ bedeutet nun mal auch 3,5fach nach deren Gebühren. Und wenn eine DVT unter einer dieser Ziffer fällt, dann ist das auf dem ersten Blick Beihilfefähig und wird nicht von der GKV übernommen.


Elisa01

  • Newbie
  • *
  • Beiträge: 7
Hallo,
für NRW übernimmt die Beihilfe bei Pflichtversicherung in der Gesetzlichen Krankenkasse neben Brille auch stationären Krankenhausaufenthalt oder z.B. Zahnersatz (Implantate), natürlich zum entsprechenden Beihilfesatz, also hier 70%.

Maja01

  • Newbie
  • *
  • Beiträge: 18

Zitat
leider ist die GKV vorrangig in Anspruch zu nehmen. Die Beihilfe zahlt nur dann, wenn die Behandlung oder das Hilfsmittel gemäß Beihilfeverordnung beihilfefähig ist, aber von der GKV nicht bezahlt wird, z.B. bei der Brille. Da das Beihilfeniveau so ziemlich dem Niveau der GKV entspricht, gibt es nicht besonders viel, was man trotz GKV bei der Beihilfe einreichen kann. Aus dem Stegreif fällt mir da wirklich nur die Brille ein.

Ich hatte die Kombi freiwillig gesetzlich versichert mit Beihilfe. In BW konnte ich z.B. auch Rechnungen der Zahnreinigung (übernimmt meine GKV nur anteilig) sowie sämtliche IGel Leistungen des Frauenarztes einreichen. In BW hat die Beihilfestelle dafür ein Formular. Man muss die Rechnungen pro forma bei der GKV einreichen und anschließend mit Verweigerung der Kostenübernahme an die Beihilfestelle senden.

Ich glaube für NI ist das hier ähnlich geregelt: https://www.nlbv.niedersachsen.de/download/37665/Informationsblatt_zur_Beihilfegewaehrung_fuer_neue_Versorgungsempfaengerinnen_und_-empfaenger_Vordr._2719c_Stand_01.2022.pdf

Dienstleister

  • Newbie
  • *
  • Beiträge: 30
genau bei diesen Formulierungen bleibe ich immer stecken, weil ich nicht weiß, wie ich sie auslegen soll:
"Anstelle der privaten Krankenversicherung können Sie auch freiwillig in der gesetzlichen Krankenversicherung
versichert bleiben. Zu den Bedingungen erkundigen Sie sich bei der gesetzlichen Krankenkasse. Im Gegensatz zur privaten Krankenversicherung ist die gesetzliche Krankenversicherung eine Vollversicherung, die
grundsätzlich alle entstehenden Kosten im Rahmen sogenannter Sach- und Dienstleistungen deckt. Darüber
hinaus ist die Gewährung von Beihilfeleistungen nur unter bestimmten Voraussetzungen eingeschränkt möglich."


Wo finde ich Informationen zu diesen Voraussetzungen?

Und dann noch:
"Bei freiwilligen Mitgliedern der gesetzl. Krankenversicherung mit der Höhe nach gleichen Ansprüchen wie
 Pflichtversicherte erhöht sich der Bemessungssatz auf 100 Prozent. Dies gilt nicht, wenn ein Zuschuss, ein
 Arbeitgeberanteil oder eine andere Geldleistung von mindestens 21 Euro monatlich zum
 Krankenkassenbeitrag gewährt wird oder die Krankenkasse weder eine Sachleistung erbracht noch eine
 Erstattung geleistet hat."


Der Fall liegt so, dass außer der Witwenpension auch noch eine Witwenrente und eine eigene Rente gezahlt wird. Da hierüber keine KV für Rentner generiert werden konnte, wird nun auf diese beiden Renten ein Zuschuss zur KV in Höhe des Anteils gezahlt, der sonst die KV Rentner ausgemacht hätte. Dieser Zuschuss liegt über 21,00 €.

Ist damit sowieso jedweder Beihilfeanspruch vorbei oder ist damit etwas anderes gemeint?
Irgendwie finde ich die Formulierungen/Erklärungen zu diesem Sachverhalt eher verwirrend als erhellend, daher meine Frage im Forum.

Maja01

  • Newbie
  • *
  • Beiträge: 18