Autor Thema: E 6 Tätigkeit mit 50% und 50% andere Zuarbeit  (Read 880 times)

Jule450

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Guten Morgen,

meine Tätigkeit die ich jetzt ausübe ist nur zu 50% meiner Vollzeitstelle ausgefüllt und die anderen 50% muss ich mit anderen mir übertragenen Arbeiten ausfüllen. Meine Vorgesetzte kommt aber mit immer mehr „höherwertigen Tätigkeiten“ zu mir. Jetzt habe ich eine E 6 Stufe 3 und sie überträgt mir Arbeiten die sonst HSB und höher sind, also E 9a und mehr. Seit Mai 2022 versuche ich mehr Geld zubekommen, ich werde immer nur vertröstet, nun fange ich an mich zu wehren und mache diese Tätigkeiten nicht mehr. Am Montag habe ich ein Bewerbungsgespräch, ich möchte einfach nur noch weg, da es nichts mit Wertschätzung zu tun hat.

Trotzdem die Frage, ist es möglich eine Entgeltgruppe mehr zu bekommen, eine Zulage wären ja nur 150 € brutto mehr.

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Antw:E 6 Tätigkeit mit 50% und 50% andere Zuarbeit
« Antwort #1 am: 24.03.2023 08:15 »
Die Eingruppierung richtet sich nach den übertragenen Tätigkeiten. Üblicherweise darf deine Vorgesetzte keine Tätigkeiten übertragen, das macht die Personalstelle. Bei Unklarheiten also an die Personalstelle wenden.
Ansonsten wäre eine eingruppierungsrelevante Tätigkeitsänderung zustimmungspflichtig, du würdest also davon erfahren ;)

Jule450

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Antw:E 6 Tätigkeit mit 50% und 50% andere Zuarbeit
« Antwort #2 am: 24.03.2023 08:30 »
Nee, nee, sie ruft mich immer zu sich und fragt ganz bedröppelt, ich habe so viel zu tun, kannst du das mal machen……

MoinMoin

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Antw:E 6 Tätigkeit mit 50% und 50% andere Zuarbeit
« Antwort #3 am: 24.03.2023 08:37 »
Nee, nee, sie ruft mich immer zu sich und fragt ganz bedröppelt, ich habe so viel zu tun, kannst du das mal machen……
Und da sagst dann artig, klar mache ich das, ist das denn mit der Personalstelle abgestimmt?
Schreibst sogleich die aufgetragenen Tätigkeiten auf schickst dieses der Personalstelle zwecks Bestätigung, dass dies deine neuen auszuübenden Tätigkeiten sind und dann klärt es sich von alleine, ob du höhergruppiert wirst oder nicht.
Falls es sich nicht klärt, klärt ein ArbG dies für dich.


MoinMoin

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Antw:E 6 Tätigkeit mit 50% und 50% andere Zuarbeit
« Antwort #4 am: 24.03.2023 08:39 »
Trotzdem die Frage, ist es möglich eine Entgeltgruppe mehr zu bekommen, eine Zulage wären ja nur 150 € brutto mehr.
Wie kommst du auf die 150€?

Jule450

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Antw:E 6 Tätigkeit mit 50% und 50% andere Zuarbeit
« Antwort #5 am: 24.03.2023 09:22 »
So wurde es mir vom Personalrat mitgeteilt, dass man Zulagen bis 150€ erteilen kann

Jule450

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Antw:E 6 Tätigkeit mit 50% und 50% andere Zuarbeit
« Antwort #6 am: 24.03.2023 09:27 »
Und da sagst dann artig, klar mache ich das, ist das denn mit der Personalstelle abgestimmt?
Schreibst sogleich die aufgetragenen Tätigkeiten auf schickst dieses der Personalstelle zwecks Bestätigung, dass dies deine neuen auszuübenden Tätigkeiten sind und dann klärt es sich von alleine, ob du höhergruppiert wirst oder nicht.
Falls es sich nicht klärt, klärt ein ArbG dies für dich.

Ja, leider. Ich lasse das gerade alles über den Personalrat überprüfen.

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Antw:E 6 Tätigkeit mit 50% und 50% andere Zuarbeit
« Antwort #7 am: 24.03.2023 09:28 »
Ja, leider. Ich lasse das gerade alles über den Personalrat überprüfen.

Wozu? Verfahren ist doch klar, lass es eher von der Personalstelle überprüfen, wenn dein Vorgesetzter übergriffig wird!

Jule450

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Antw:E 6 Tätigkeit mit 50% und 50% andere Zuarbeit
« Antwort #8 am: 24.03.2023 09:34 »
Ok. Jetzt hab ich Urlaub und am Mittwoch bin ich wieder im Dienst. Dann gehe ich es an. Vielen Dank