Autor Thema: Urlaubsabgeltung unf Erwerbsminderungsrente  (Read 2648 times)

MoinMoin

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Antw:Urlaubsabgeltung unf Erwerbsminderungsrente
« Antwort #15 am: 24.03.2023 08:41 »
Hast du schon mal selber im TVöD nachgeschaut?
dann würdest du dort diesen Satz finden:
Im Falle der Übertragung muss der Erholungsurlaub in den ersten drei Monaten des folgenden Kalenderjahres angetreten werden. Kann der Erholungsurlaub wegen Arbeitsunfähigkeit oder aus betrieblichen/dienstlichen
Gründen nicht bis zum 31. März angetreten werden, ist er bis zum 31. Mai
anzutreten.


Also sofern der Urlaub von 2022 nach 2023 übertragen wurde, gilt diese Satz.

Koschte

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Antw:Urlaubsabgeltung unf Erwerbsminderungsrente
« Antwort #16 am: 24.03.2023 12:39 »
Es ist eine Post-Zustellungsurkunde bekommen, dass der Urlaub verfällt, wenn ich ihn bis 30. September nicht angetreten habe. Ich versuche einfach mal mein Glück. Ich hab zwar gesagt,  dass die Beamtenregelungen nicht einschlägig sind, aber das interessiert die nicht.
Mit freundlichen Grüßen
Koschte

MoinMoin

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Antw:Urlaubsabgeltung unf Erwerbsminderungsrente
« Antwort #17 am: 24.03.2023 12:55 »
Es ist eine Post-Zustellungsurkunde bekommen, dass der Urlaub verfällt, wenn ich ihn bis 30. September nicht angetreten habe. Ich versuche einfach mal mein Glück. Ich hab zwar gesagt,  dass die Beamtenregelungen nicht einschlägig sind, aber das interessiert die nicht.
Ich kenne einige Dienstvereinbarungen, die es dem Angestellten es ermöglichen den Urlaub nicht bis zum 31.3. sondern zum 30.9. zu nehmen.
Eine Besserstellung als die tarifliche Regelung ist durchaus erlaubt.