Autor Thema: Urlaubsabgeltung unf Erwerbsminderungsrente  (Read 8468 times)

Koschte

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Urlaubsabgeltung unf Erwerbsminderungsrente
« am: 21.03.2023 15:26 »
Hallo, ich muss nochmal nachfragen:

Eine Mitarbeiterin hat den Bescheid über volle Erwerbsminderungsrente erhalten. Jetzt und rückwirkend ab 8/22. Es sind Stand jetzt noch 7 alte Urlaubstage aus 2022 offen und 9 neue aus 2023. Das Dienstverhältnis endet am 31. März 2023. Sie ist seit Mitte März 2023 krankgeschrieben.

Wieviel Urlaub Tage sind abzugelten?

Wenn das noch von Bedeutung ist: Im Januar waren noch 17 alte Urlaubstage aus 22 offen davon hat sie 10 Stück im Januar genommen. Spielt das eine Rolle?
Mit freundlichen Grüßen
Koschte

Casa

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Antw:Urlaubsabgeltung unf Erwerbsminderungsrente
« Antwort #1 am: 21.03.2023 18:14 »
Zitat
Wenn das noch von Bedeutung ist: Im Januar waren noch 17 alte Urlaubstage aus 22 offen davon hat sie 10 Stück im Januar genommen. Spielt das eine Rolle?

Meines Erachtens ohne Bedeutung. Seltsam ist aber, dass sie als voll Erwerbsgeminderte gearbeitet hat...


Gehen wir mal davon aus, sie konnte den Urlaub letztes Jahr wegen Krankheit nicht vollständig nehmen.

Dann sind wir bei 7 + 9 Tagen.
Wobei ich noch nicht sicher bin, wie die 9 Tage zustande kommen. Es müssten dann 36 Urlaubstage im Jahr sein, also dürften wenigstens 2 Tatbestände für Zusatzurlaub vorliegen.



Wann hat sie den Bescheid zur Erwerbsminderung erhalten? Ist die Erwerbsminderung dauerhaft?
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Koschte

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Antw:Urlaubsabgeltung unf Erwerbsminderungsrente
« Antwort #2 am: 22.03.2023 21:32 »
Ja dauerhaft. Man kann auch aus voller Erwerbstätigkeit eine volle Rente kriegen. Die hat sich auf Kosten ihrer Gesundheit geschleppt und war oft krank.

35 Urlaubstage und drei zwölftel aufgrundet sind 9.
Mit freundlichen Grüßen
Koschte

Casa

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Antw:Urlaubsabgeltung unf Erwerbsminderungsrente
« Antwort #3 am: 22.03.2023 21:47 »
Und wann hat sie den Bescheid erhalten?
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Koschte

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Antw:Urlaubsabgeltung unf Erwerbsminderungsrente
« Antwort #4 am: 22.03.2023 22:26 »
Im März

Ich hab noch mal selber recherchiert. Für Beamte gibt es wirklich diese komische Regelung im Land Brandenburg, dass jedweder Urlaub egal aus welchem Jahr bei Abgeltung anzurechnen ist. Gilt das auch für Angestellte?

§ 10 a

https://bravors.brandenburg.de/verordnungen/eurldbv
Mit freundlichen Grüßen
Koschte

Casa

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Antw:Urlaubsabgeltung unf Erwerbsminderungsrente
« Antwort #5 am: 23.03.2023 14:21 »
Das Beamtenrecht ist nicht einschlägig.

Das Arbeitsverhältnis endet mit Ablauf des Monats in dem der Rentenbescheid zugestellt wurde. Also Ende März.

Es dürften dann 7+9 Tage abzugelten sein.
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Koschte

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Antw:Urlaubsabgeltung unf Erwerbsminderungsrente
« Antwort #6 am: 23.03.2023 14:42 »
Hallo, ist am 31. März nicht irgendwas verfallen? Mir ist nicht richtig klar, was am 31. März des Folgejahres verfällt und was am 31. Mai des Folgejahres. Schwerbehinderten - Urlaub. Die fünf Tage hat sie auch.
Mit freundlichen Grüßen
Koschte

Koschte

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Antw:Urlaubsabgeltung unf Erwerbsminderungsrente
« Antwort #7 am: 23.03.2023 14:45 »
Das Beamtenrecht ist nicht einschlägig.

Wie kann ich das unserem Arbeitgeber klar machen? Es wird auf eine Klage gegen das Land hinauslaufen, da der Arbeitgeber partout Beamtenrecht anwenden will.
« Last Edit: 23.03.2023 14:58 von Koschte »
Mit freundlichen Grüßen
Koschte

Casa

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Antw:Urlaubsabgeltung unf Erwerbsminderungsrente
« Antwort #8 am: 23.03.2023 19:15 »
Der Resturlaub verfällt mit Ende des 31.03. wobei bei Krankheit eine Übertragung bis 31.05. vorgesehen ist.

Vielleicht sollte man dem Arbeitgeber klar machen, dass es sich nicht um eine Beamtin handelt.


Vielleicht kann @moinmoin noch was dazu sagen.
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Koschte

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Antw:Urlaubsabgeltung unf Erwerbsminderungsrente
« Antwort #9 am: 23.03.2023 19:25 »
Ja, dann dürften doch nur noch die 9 neuen Tage abzugelten sein, wenn die aus 2022 am 31.3. verfallen.



Mit freundlichen Grüßen
Koschte

ISN

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Antw:Urlaubsabgeltung unf Erwerbsminderungsrente
« Antwort #10 am: 23.03.2023 20:07 »
Die Urlaubsabgeltung ist unmittelbar mit der Beendigung des Arbeitsverhältnisses fällig, also am 31.03., wenn das der Tag der Beendigung des Arbeitsverhältnisses ist. Soweit Urlaub mit Ablauf des 31.03. verfällt, wäre das erst nach Fälligkeit der Urlaubsabgeltung. Also müsste Anspruch auf Urlaubsabgeltung auch für die restlichen Urlaubstage aus 2022 bestehen.

Casa

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Antw:Urlaubsabgeltung unf Erwerbsminderungsrente
« Antwort #11 am: 23.03.2023 20:28 »
Zitat
Ja, dann dürften doch nur noch die 9 neuen Tage abzugelten sein, wenn die aus 2022 am 31.3. verfallen.

Nein, 16 Tage.
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Koschte

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Antw:Urlaubsabgeltung unf Erwerbsminderungsrente
« Antwort #12 am: 23.03.2023 20:59 »
Cool, schade dass es ohne Anwalt nicht geht .


Mit freundlichen Grüßen
Koschte

MoinMoin

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Antw:Urlaubsabgeltung unf Erwerbsminderungsrente
« Antwort #13 am: 24.03.2023 06:56 »
Es geht auch ohne Anwalt.
Forderung aufstellen, gerichtlichen Mahnbescheid erstellen und Geld eintreiben.
Erste Instanz im ArbG geht auch ohne Anwalt.
Ich denke die Sachlage ist ziemlich klar.



Koschte

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Antw:Urlaubsabgeltung unf Erwerbsminderungsrente
« Antwort #14 am: 24.03.2023 07:27 »
Vielen Dank. Muss ich da genau ausrechnen wie viel der eine Tag Urlaub wert ist oder reicht es wenn ich die Tage einfordere?

Ich hab noch eine Nachfrage: hat wie wäre es wenn die Mitarbeiterin erst zum 31. Mai ausscheiden würde.

Ist es dann so, dass nur die 20 Tage Mindesturlaub sowie die 5 Tage Schwerbehinderung nicht verjähren und  auch nicht nur die zehn Tage Mehrurlaub gezwölftelt werden müssen? 28 Tage Mindesturlaub/Schwerbehindertenurlaub aus 2022 wurden ja bereits genommen.
Mit freundlichen Grüßen
Koschte