Sind wir denn nun im TV-L oder im TV-H?
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TV-L Nach TV-H findet tatsächlich eine vorübergehende Bezahlung von E11-3 statt, wenn man zuvor auf E10-3 war.
Im TV-L ist es wie von mir genannt. Im Eingangsthread steht
Land NRW.
Die Vorschrift ist grds. inhaltsgleich, wenn auch nicht wortgleich mit der des § 17 Abs. 4 TVöD (VKA) in der Fassung bis zum 28.2.2017, beinhaltet aber einige wichtige Abweichungen zum TVöD. Die Höhergruppierung erfolgt betragsmäßig.
Burger, TVöD – TV-L, 4. Auflage 2020, § 17 Rn. 4
findet am Ende der Abordnung nicht automatisch die Versetzung statt ?
Wenn ich dich jetzt richtig verstanden habe, würde man für die Zeit der Abordnung weiterhin in E10/3 eingruppiert sein (aktuelle Eingruppierung), aber würde bereits das Entgelt der höheren EG erhalten (11/3 oder 12/3) und nach der Abordnung (nach 3 Monaten) würde man zum neuen AG versetzt werden und dann auch erst höhergruppiert werden in E11/3 bzw. 12/3.
Bei Versetzung ist das Prinzip Dasselbe.
Im Fall hier ist es egal, weil man nur in der E11-3 mindestens so viel verdient, wie in der E10-3, so dass stufengleich höhergruppiert wird. Bei der E10-3 auf E12, wäre es E12-2.
Sollte passen wir moinmoin das sagt.
Bezüglich Kündigung:
Wenn beispielsweise das aktuelle Arbeitsverhältnis zum 30.03.23 gekündigt wird und der neue Arbeitsvertrag bei der anderen Behörde am 01.04.23 beginnen würde und man wirklich keine erneute Probezeit hätte,
was wäre dann überhaupt der Vorteil einer Abordnung ?
Dann würde es mehr Sinn machen zu kündigen und zu sehen, dass der neue AG einem mehr förderliche Zeiten anerkennt als der jetzige und man eventuell sogar in eine 11/4 oder 12/4 kommt
Vorteil ist, dass dir ermöglicht wird, etwas anderes zu machen und der Arbeitgeber weiß, nach 2 Jahren kommst du zurück. Er kann also planen. Außerdem sind Abordnungen innerhalb und außerhalb des eigenen Arbeitgebers möglich. Je mehr Tätigkeiten jemand ausführt, desto mehr Erfahrung sammelt er, desto höher ist seine Verwendungsbreite. Außerdem siehst du mal, wie es in anderen Verwaltungen läuft und was man besser machen kann oder eben nicht.
Dann würde es mehr Sinn machen zu kündigen und zu sehen, dass der neue AG einem mehr förderliche Zeiten anerkennt als der jetzige und man eventuell sogar in eine 11/4 oder 12/4 kommt
Ich weiß nun nicht, wie es in NRW läuft. In meinem Bundesland ist für das Landespersonal ein einziges Referat zuständig. Warum der neue und damit der alte Arbeitgeber bei Arbeitsplatzwechsel nach Kündigung anders entscheiden sollte, als nach Abordnung, erschließt sich mir nicht.