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Behördenwechsel Möglichkeiten

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dieterthomashack:
Guten Tag zusammen,

Es geht um den Wechsel in eine anderer Behörde (auch Land NRW).
Die neue Stelle wäre höher bewertet wie die aktuelle.

 Folgende Fragen sind aufgetaucht:

1)
Wenn man sich abordnen lässt, wäre man für die Zeit der Abordnung in der alten ursprünglichen Entgeltgruppe und würde erst nach Ablauf der Abordnung höhergruppiert ?
z.B. aktuell 10/3 und nach der Abordnung würde man in die 11/4 oder 12/3 kommen. (je nachdem was mit der neuen Behörde ausgehandelt wurde).

2)
Ist es möglich am Ende der Abordnungszeit bei nicht gefallen den Wechsel abzulehnen und bei der alten Behörde zu bleiben ?
Wenn dies möglich sein sollte, bleibt die Erfahrungszeit davon unberührt bzw. läuft einfach weiter oder beginnt sogar von vorne ?
Beispiel aktuell in 10/3 und bereits 1 Jahr und 2 Monate Erfahrungszeit absolviert bis zum Zeitpunkt der Abordnung.
Dauer der Abordnung =3 Monate  und anschließend zurück zur alten Behörde.
Wäre die Erfahrungszeit dann 1 Jahr und 5 Monate in EG10/3 ?

3)
Wie wäre ein Behördenwechsel ohne Abordnung. Kann man dies durchführen wenn die neue Stelle höher bewertet ist und man evtl. sogar mehr Erfahrungszeiten angerechnet bekommen würde ?
Zum Beispiel von 10/3 in 11/4 oder 12/3.


Vielen Dank.

Casa:
Die Abordnung erfolgt unter Fortsetzung des bestehenden Arbeitsverhältnisses.

Die Stufenzeit läuft weiter.
Für die Dauer der Versetzung wird entsprechend mehr gezahlt, wenn sie wenigstens einen Monat andauert.

§§ 4, 14 TV-L

Die aktuelle Stufenzeit läuft weiter. Die fiktive Eingruppierung in der höheren EG und damit die Bezahlung erfolgt höhenmäßig nach der eigenen Entgeltgruppe und Stufe.

Bspw. E10-3 hat er und in E11-2 erhält er mindestens so viel wie in E10-3, dann Eingruppierung nach E11-2.
Mindestens jedoch immer in Stufe 2 der Entgeltgruppe.

Verdient man zudem in E11-2 keine 180 € mehr, als in E10-3, wird ein Garantiebetrag von 180 € gezahlt.


§ 17 Abs. 4 S.1 -3 TV-L.



Erreicht man die E10-4 wird das Ganze erneu geprüft.



Bei Versetzung muss eine neue Stufenzuordnung erfolgen, § 16 TV-L.

MoinMoin:
Man lässt sich nicht abordnen, sondern man wird abgeordnet.
Federführend bei so etwas ist nicht der AN, sondern der AG.

Mit einer Abordnung kann eine vorübergehende Übertragung höherwertiger Tätigkeiten verbunden sein, wenn daraus eine Versetzung wird, dann erfolgt dann die HG.
Von 10/3 kann man nicht per Versetzung in die 11/4 kommen.
Die Erfahrungszeit läuft bis zur HG ganz normal in der 10 weiter.

Bei Abordung und Versetzung von mehr als 3 Monaten ist der AN anzuhören.
Danach kann man nur auf den guten Willen des AGs hoffen, wenn man zurück will.

Casa:

--- Zitat ---Man lässt sich nicht abordnen, sondern man wird abgeordnet.
Federführend bei so etwas ist nicht der AN, sondern der AG.

--- End quote ---

Jupp, das kommt noch dazu.

MoinMoin:

--- Zitat von: Casa am 21.03.2023 18:06 ---Die Abordnung erfolgt unter Fortsetzung des bestehenden Arbeitsverhältnisses.

Die Stufenzeit läuft weiter.
Für die Dauer der Versetzung Abordnung wird entsprechend mehr gezahlt, wenn sie wenigstens einen Monat andauert.
§§ 4, 14 TV-L

--- End quote ---
Und dann rückwirkend.

--- Zitat ---
Die aktuelle Stufenzeit läuft weiter. Die fiktive Eingruppierung in der höheren EG und damit die Bezahlung erfolgt höhenmäßig nach der eigenen Entgeltgruppe und Stufe.

Bspw. E10-3 hat er und in E11-2 erhält er mindestens so viel wie in E10-3, dann Eingruppierung nach E11-2.

--- End quote ---
Eine HG von 10/3 führt zur 11/3.
Man bekommt eine Zulage in Höhe der Differenz zur 11/3 

--- Zitat ---Verdient man zudem in E11-2 keine 180 € mehr, als in E10-3, wird ein Garantiebetrag von 180 € gezahlt.

--- End quote ---
Man bekommt von 10/3 keine 180€ Garantiebetrag, da der Garantiebetrag gedeckelt ist auf dem Gewinn wie bei einer stufengleichen HG.
edit: Besonders Geil bei EG9a zur 9b in Stufe 2  :-[



--- Zitat ---Bei Versetzung muss eine neue Stufenzuordnung erfolgen, § 16 TV-L.

--- End quote ---
Natürlich nur wenn eine HG damit verbunden ist  ;) dann §17
edit:
ups §16 hat da mEn nichts zu suchen, es ist ja kein neuer AV oder sowas.

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