Autor Thema: Behördenwechsel Möglichkeiten  (Read 2716 times)

dieterthomashack

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Antw:Behördenwechsel Möglichkeiten
« Antwort #15 am: 22.03.2023 17:37 »

Also was den nun ?
Neuer AG oder nicht neuer AG?
Bitte nicht Behörde/Dienststelle mit AG verwechseln!
Bleibt jetzt das Land dein AG oder wechselst du den AG?

Wenn du beim gleichen AG bleibst, dann kann bei einer kompletten Beendigung des alten Vertrages (also Urlaub etc. alles finalisiert) und Abschluss eines neuen Vertrages er theoretisch dir förderliche Zeiten anerkennen.

Wenn der AG gewechselt wird erst Recht.

Ok sorry mein Fehler. Der AG bliebe derselbe (Land NRW).  Wenn ich jetzt mal zusammenfasse wäre das einfachste für mich als AN bei der jetzigen Behörde/Dienststelle zu kündigen und direkt ohne Zwischenlaufzeiten bei der neuen Behörde/Dienststelle anzufangen. Z. B. Kündigung zum 30.03. und Neuer Arbeitsvertrag bei anderen Dienststelle ab 01.04.23.

Wo steht im Gesetz, dass man dann trotzdem keine Probezeit hat aufgrund des Kündigungsschutzgesetztes. Konnte leider nichts finden.

MoinMoin

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Antw:Behördenwechsel Möglichkeiten
« Antwort #16 am: 23.03.2023 06:49 »
Im KSchG §1 Abs. 1 steht doch, dass es gilt, wenn man 6 Monate beim gleichen AG beschäftigt ist.
Was also soll da eine Probezeit bewirken? Das Gesetz aushebeln?

Wenn du kündigst und der AG stellt dich wieder -in einer höheren EG- ein dann kann es aber auch passieren, dass du wieder in Stufe 1 landest und die Stufenlaufzeit von neuem beginnt.
Auf mehr hast du da kein Rechtsanspruch.


dieterthomashack

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Antw:Behördenwechsel Möglichkeiten
« Antwort #17 am: 23.03.2023 07:02 »
Im KSchG §1 Abs. 1 steht doch, dass es gilt, wenn man 6 Monate beim gleichen AG beschäftigt ist.
Was also soll da eine Probezeit bewirken? Das Gesetz aushebeln?

Wenn du kündigst und der AG stellt dich wieder -in einer höheren EG- ein dann kann es aber auch passieren, dass du wieder in Stufe 1 landest und die Stufenlaufzeit von neuem beginnt.
Auf mehr hast du da kein Rechtsanspruch.

Kündigen würde ich auch nur, wenn ich schriftlich den neuen Vertrag habe in dem die EG und Stufe eindeutig festgelegt sind.

Wie sieht es mit Resturlaub aus. Ich habe noch 30 Tage aus dem alten Jahr und anteilsmäßig alle Tage aus dem diesjährigen Urlaubsanspruch. Müssen diese dann von der jetzigen Behörde ausgezahlt werden oder würden die  bei einer Kündigung verfallen? Hinzu kommen auch noch Überstunden.

MoinMoin

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Antw:Behördenwechsel Möglichkeiten
« Antwort #18 am: 23.03.2023 08:00 »
Der Alte Arbeitsvertrag muss komplett abgegolten und erledigt werden (also Stunden/Urlaub alles auf 0)
Sonst ist es kein neuer AV, sondern nur ein Änderungsvertrag und der Trick mit förderliche Zeiten ist nicht anwendbar.

Und nur zur Info: deine jetzige Behörde zahlt dir nichts aus, es ist dein AG und das ist das Land!

Aber mal ein ganz Dumme Frage:
Warum sollte der AG den ganzen Zirkus machen?
(Er kann dich ja einfach versetzen/abordnen und du musst dann schon sehr gute Argumente haben um das abzulehnen, verhagelst dir dann aber natürlich zukünftige HGs)
Was sagt er und der betroffene PR dazu?
Wenn du dich auf die neuen Stelle bewirbst, muss du auch Kandidat 1 sein und meilenweit kein geeigneter Gegenkandidat existieren, denn sonst geht es tarifkonform mit den förderlichen Zeiten auch nicht.
Der Ag könnte das ganze auch locker via §16.5 lösen, wenn er dir unbedingt was gutes tun will.

dieterthomashack

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Antw:Behördenwechsel Möglichkeiten
« Antwort #19 am: 23.03.2023 12:30 »
Der Alte Arbeitsvertrag muss komplett abgegolten und erledigt werden (also Stunden/Urlaub alles auf 0)
Sonst ist es kein neuer AV, sondern nur ein Änderungsvertrag und der Trick mit förderliche Zeiten ist nicht anwendbar.

Und nur zur Info: deine jetzige Behörde zahlt dir nichts aus, es ist dein AG und das ist das Land!

Aber mal ein ganz Dumme Frage:
Warum sollte der AG den ganzen Zirkus machen?
(Er kann dich ja einfach versetzen/abordnen und du musst dann schon sehr gute Argumente haben um das abzulehnen, verhagelst dir dann aber natürlich zukünftige HGs)
Was sagt er und der betroffene PR dazu?
Wenn du dich auf die neuen Stelle bewirbst, muss du auch Kandidat 1 sein und meilenweit kein geeigneter Gegenkandidat existieren, denn sonst geht es tarifkonform mit den förderlichen Zeiten auch nicht.
Der Ag könnte das ganze auch locker via §16.5 lösen, wenn er dir unbedingt was gutes tun will.

Sagen wir mal ich hätte mich selbständig bei einer anderen Dienststelle beworben und nun eine Zusage bei der anderen Dienststelle.

Nun gibt es 2 Varianten:

V1: Abordnung mit anschließender Versetzung  von 10/3 in 11/3 evtl. 12/3:
Dann würde die neue Dienststelle die Abordnung bei der jetzigen beantragen.

Vorteil: Urlaubstage und Überstunden blieben erhalten ?
Nachteil: Die jetzige könnte nach meinem Wissen diese Abordnung aber auch ablehnen.
Komplizierter Verwaltungsvorgang

V2: Kündigung und Neuvertrag bei der anderen Dienststelle.

Vorteil: Evtl. Verhandlung und Anerkennung über mehr Erfahrungszeit und somit höhere Stufe.
Jetzige Dienststelle kann nicht ablehnen.
Nachteil: Resturlaub und Überstunden würden verfallen

Zahlt der AG bei Kündigung  restliche Urlaubstage und Überstunden bei Kündigung aus (wie in der freien Wirtschaft üblich)


MoinMoin

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Antw:Behördenwechsel Möglichkeiten
« Antwort #20 am: 23.03.2023 13:38 »
V1:
Ja, die internen Strukturen des AGs können dazu führen, dass es da Probleme gibt, weil der AG sich nicht dazu durchringen kann dich zu versetzen.
Aber wie kommst du dann darauf, dass der identische AG sich dazu durchringen könnte dir einen AV zur Unterschrift zu geben, aber nicht dir eine Versetzung zu geben?

Wenn er sich also dazu durchringen kann dir einen neuen AV anzubieten (obwohl du noch nicht gekündigt hast), dann gehe ich davon aus, dass dies einer Versetzung gleichgestellt ist, weil dies faktisch ja nur ein Änderungsvertrag ist.
Und dann bleiben Stunden Urlaub etc. alles beim altem.


V2:
Ja, jetzige Dienststelle kann nicht gegen deine Kündigung machen.
Wenn der Urlaub nicht ausgezahlt wird, dann ist es kein neuer AV, sondern nur ein Änderungsvertrag und verfallen somit auch nicht.
Die Überstunden sind wahrscheinlich keine echten Überstunden, sondern nur Gleitzeit, nehme ich an, oder wurden die Überstunden vom AG angeordnet?
In der Regel verfällt der Urlaub am 31.3. wenn er genommen werden konnte.
Bei Beendigung das AVs muss der Urlaub ausgezahlt werden.

Wie mit Gleitzeit verfahren wird, ist normalerweise in der Dienstvereinbarung geregelt.
Bei neuem AV hast du in einer höheren EG nur Anspruch auf Stufe 1.
Da es aber kein neuer ist, wird es eine Höhergruppierung sein. und du kommst in die Stufe 3.
Ob der Ag dir eine übertarifliche Einstufung gibt, ist eine andere Geschichte.


Dein alter und gleichzeitig neuer AG kann durchaus den Urlaub und die das Zeitguthaben übernehmen.

Nur nochmals zum Verständnis:
Es ist und bleibt der gleiche AG.
Und wenn die Dienststelle, auf die du dich beworben hast, dir die Versprechung macht, dass du in EG11 Stufe 4 anfangen kannst, dann ist diese höchstwahrscheinlich eine übertarifliche Regelung.
Dürfte spannend sein, ob sie dir das auch tatsächlich schriftlich anbieten, oder ob da einer (z.B. der Personalrat) daher kommt und feststellt, dass das nicht geht, weil übertariflich.

dieterthomashack

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Antw:Behördenwechsel Möglichkeiten
« Antwort #21 am: 23.03.2023 14:28 »

Aber wie kommst du dann darauf, dass der identische AG sich dazu durchringen könnte dir einen AV zur Unterschrift zu geben, aber nicht dir eine Versetzung zu geben?
Entscheidet hier nicht die neue Dienststelle selbst darüber mir einen Vertrag anzubieten und die aktuelle Dienststelle
entscheidet über die Abordnung/Versetzung ?

Casa

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Antw:Behördenwechsel Möglichkeiten
« Antwort #22 am: 23.03.2023 14:29 »
Da ein einheitliches Arbeitsverhältnis besteht, dürfte es nicht zu einer Urlaubsabgeltung kommen.
Gib mir ein Minus, wenn dir meine Beiträge gefallen. :-)

MoinMoin

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Antw:Behördenwechsel Möglichkeiten
« Antwort #23 am: 23.03.2023 15:06 »
Da ein einheitliches Arbeitsverhältnis besteht, dürfte es nicht zu einer Urlaubsabgeltung kommen.
Es muss aber kein einheitliches Arbeitsverhältnis bestehen, es kann auch das alte enden und dann ein neues (nach der "juristischen Sekunde") starten.



Aber wie kommst du dann darauf, dass der identische AG sich dazu durchringen könnte dir einen AV zur Unterschrift zu geben, aber nicht dir eine Versetzung zu geben?
Entscheidet hier nicht die neue Dienststelle selbst darüber mir einen Vertrag anzubieten und die aktuelle Dienststelle
entscheidet über die Abordnung/Versetzung ?
Es ist jeweils ein und derselbe AG, also wenn dein AG schizophren ist....?
Wenn also ein Vertreter deines AGs (die neue Dienststelle) dich versetzt, dir einen Änderungsvertrag gibt, dann wirst du doch versetzt.
Ist ja eine Anweisung von deinem aktuellem AG!
Da kann die alte Dienststelle nichts machen, würde ich mal sagen.
Dass es da intern ärger gibt, ist nicht dein Problem.
Du hast schließlich keinen AV mit der Dienststelle sondern mit dem Land.

dieterthomashack

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Antw:Behördenwechsel Möglichkeiten
« Antwort #24 am: 23.03.2023 17:49 »
ok, vielen Dank schonmal. Das hat mir erstmal geholfen.

RsQ

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Antw:Behördenwechsel Möglichkeiten
« Antwort #25 am: 23.03.2023 17:59 »
Die neue Stelle wäre höher bewertet wie die aktuelle.

höher als