Dann wäre auch die HG deutlich früher anzusetzen.
Durchaus, wenn denn von den AN nachweisbar dargelegt werden kann, wann sich welche auszuübenden Tätigkeiten geändert haben.
Ich schätze, da einfach mal so rumgemuddelt wurde und niemals der AG was schriftlich angewiesen hat und keiner darlegen kann, wann der AG höherwertige Tätigkeiten übertragen hat, muss man schauen, welchen Kuhhandel man hier betreibt.
Ich würde erstmal abwarten, dass ich etwas in der Hand habe, das belegt, dass der AG ein Eingruppierungsirrtum zugibt (und rückwirkend bestätigt, dass er zum Zeitpunkt X einem höherwertige Tätigkeiten übertragen hat, ohne das es damals schriftlich dokumentiert wurde und er es jetzt nachholt)
Und dann entweder schauen, ob ich nachweisen kann, dass dieser Irrtum älter ist (also man schon früher HG wurde, was man zwar nicht nachgezahlt bekommt, aber auf die Stufenlaufzeiten sich auswirkt)
oder
einfach auf die vollzogenen Laufzeitverkürzung pochen, da sie ja aufgrund der übertragenden und ausgeübten Tätigkeiten erfolgte und der AG sie wegen der Leistungen durchführte.
Und diese haben sich nicht geändert.
Ich denke, dass dürfte vor Gericht durchsetzbar sein.