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Stufenlaufzeitverkürzung und Rückwirkende Höhergruppierung.

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Kühlschrank:

--- Zitat von: majortom am 22.03.2023 19:05 ---...sofern ich mich erinnere, darf bei einer Höhergruppierung keine niedrigere Lohnzahlung rauskommen.
(ich hatte vor 7 Jahren `mal gleiches Problem)
Es muß also mindestens die Stufe beibehalten werden. Lediglich die Stufenlaufzeit darf ab Höhergruppierung wieder neu angesetzt werden.

--- End quote ---

Schaue dazu in § 17 Abs. 4 TVöD:

"Bei Eingruppierung in eine höhere Entgeltgruppe aus den Entgeltgruppen 2 bis 14 der Anlage A werden die Beschäftigten der gleichen Stufe zugeordnet, die sie in der niedrigeren Entgeltgruppe erreicht haben, mindestens jedoch der Stufe 2. Die Stufenlaufzeit in der höheren Entgeltgruppe beginnt mit dem Tag der Höhergruppierung."

Kühlschrank:

--- Zitat von: ElBarto am 23.03.2023 07:02 ---
--- Zitat von: majortom am 22.03.2023 19:05 ---...sofern ich mich erinnere, darf bei einer Höhergruppierung keine niedrigere Lohnzahlung rauskommen.
(ich hatte vor 7 Jahren `mal gleiches Problem)
Es muß also mindestens die Stufe beibehalten werden. Lediglich die Stufenlaufzeit darf ab Höhergruppierung wieder neu angesetzt werden.

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Ich meine da gab es einen Mindestbetrag von 50 EUR, wird dieser nicht erreicht, wird in die nächsthöhere Erfahrungsstufe eingruppiert. Oder so ähnlich...

--- End quote ---

Mir ist das aktuell insoweit bekannt, dass der Garantiebetrag nur noch für den Sozial- und Erziehungsdienst gilt. Siehe § 17 Abs. 4a.1 TVöD.

MoinMoin:

--- Zitat von: majortom am 22.03.2023 19:05 ---...sofern ich mich erinnere, darf bei einer Höhergruppierung keine niedrigere Lohnzahlung rauskommen.
(ich hatte vor 7 Jahren `mal gleiches Problem)
Es muß also mindestens die Stufe beibehalten werden. Lediglich die Stufenlaufzeit darf ab Höhergruppierung wieder neu angesetzt werden.

--- End quote ---
Das ist für diesen Sachverhalt allerdings absolut irrelevant.

Es kann durchaus sein (und rechtlich korrekt), dass durch die rückwirkende Korrektur der Rechtsmeinung des AGs einzelnen Mitarbeiter jetzt weniger Geld verdienen, als sie vor der Korrektur verdienten.
Es ist keine Höhergruppierung die zu diesen Umstand führt.

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