Ja und nein.
Bei Neueinstellung werden die Stufenlaufzeiten im Rahmen der Berücksichtigung einschlägiger Berufserfahrung angerechnet. Das ist dann Verhandlungssache.
Nein, der zweite Satz ist zu 100% Falsch.
Die Anerkennung von einschlägiger Berufserfahrung ist never verhandelbar. Sie hat man oder nicht und dann steht sie einem zu oder nicht.
Förderliche Zeiten etc. sind verhandlebar.
Was meine ich damit? Als ich im öffentlichen Dienst anfing, wurde ich aufgrund meiner Arbeitserfahrung im privaten Sektor sofort in Stufe 2 eingestellt.
Einem Arbeitskollegen, der vor kurzem von einem Job im öffentlichen Sektor in eine andere Gemeinde gewechselt hat, wurde bei der Vertragsverhandlung sofort ein Einstieg in Stufe 6 angeboten, obwohl er "nur" 8 Jahre in seinem alten Job gearbeitet hat.
Das ist ein Angebot, was nicht tariflich ist, sondern eine außertarifliches Angebot.
Denn tariflich besteht
nicht die Möglichkeit, jemanden der nur 8 Jahre berufliche Zeiten hat, die Stufe 6 anzubieten.
In Zeiten von Fachkräftemangel kann sich ein verhandeln wirklich lohnen. Im Falle der Frau hätte es sich angeboten, bei anderen Kliniken Angebote einzuholen und genau diesen Punkt zu verhandeln. Nach dem Motto: "Ich würde wirklich gerne bei euch anfangen, ich habe hier aber ein Angebot vorliegen, das besser ist. Könnt ihr eures nachbessern?"
Das wiederum ist absolut korrekt und sollte jeder machen, der nur einen Funken Verständnis hat, wie sein Marktwert ist.