Autor Thema: Stufenaufstieg 2-> 3 - Keine Berücksichtigung der vollen Berufserfahrung  (Read 3387 times)

s23

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Eine kurze Frage zu DRV: Meine Frau hat 2 Jahre in einer Klinik der DRV gearbeitet, der Vertrag lief aus und sie wurde später wieder in derselben Klinik angestellt.
Die Anstellung war dann entsprechend in Stufe 2 (nach mindestens 1 Jahr in Stufe 1, sie hatte aber nereitw 2 Jahre Berufserfahrung).).
Jetzt nach einem weiteren Jahr hat sie die 3 Jahre Berufserfahrung voll, steigt aber nicht in der Stufe auf Stufe 3 (obwohl der Tarifvertrag Stufe 3 nach 3 Jahren Zugehörigkeit vorschreibt) und soll erst im nächsten Jahr auf Stufe 3 aufsteigen.

Ist dies so legitim, dass das eine Jahr einfach nicht berücksichtigt wird. Wird der Zähler bei Einstellung und Eingruppierung irgendwie auf 0 gesetzt?

Vielen Dank euch für die kurze Antwort!


MoinMoin

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Ja ist korrekt, da die Stufenlaufzeit bei Neueinstellung bei fängt bei 0 an.

ChrisK

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Ja und nein.
Bei Neueinstellung werden die Stufenlaufzeiten im Rahmen der Berücksichtigung einschlägiger Berufserfahrung angerechnet. Das ist dann Verhandlungssache.
Was meine ich damit? Als ich im öffentlichen Dienst anfing, wurde ich aufgrund meiner Arbeitserfahrung im privaten Sektor sofort in Stufe 2 eingestellt.
Einem Arbeitskollegen, der vor kurzem von einem Job im öffentlichen Sektor in eine andere Gemeinde gewechselt hat, wurde bei der Vertragsverhandlung sofort ein Einstieg in Stufe 6 angeboten, obwohl er "nur" 8 Jahre in seinem alten Job gearbeitet hat.

In Zeiten von Fachkräftemangel kann sich ein verhandeln wirklich lohnen. Im Falle der Frau hätte es sich angeboten, bei anderen Kliniken Angebote einzuholen und genau diesen Punkt zu verhandeln. Nach dem Motto: "Ich würde wirklich gerne bei euch anfangen, ich habe hier aber ein Angebot vorliegen, das besser ist. Könnt ihr eures nachbessern?"

MoinMoin

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Ja und nein.
Bei Neueinstellung werden die Stufenlaufzeiten im Rahmen der Berücksichtigung einschlägiger Berufserfahrung angerechnet. Das ist dann Verhandlungssache.
Nein, der zweite Satz ist zu 100% Falsch.
Die Anerkennung von einschlägiger Berufserfahrung ist never verhandelbar. Sie hat man oder nicht und dann steht sie einem zu oder nicht.
Förderliche Zeiten etc. sind verhandlebar.
Zitat
Was meine ich damit? Als ich im öffentlichen Dienst anfing, wurde ich aufgrund meiner Arbeitserfahrung im privaten Sektor sofort in Stufe 2 eingestellt.
Einem Arbeitskollegen, der vor kurzem von einem Job im öffentlichen Sektor in eine andere Gemeinde gewechselt hat, wurde bei der Vertragsverhandlung sofort ein Einstieg in Stufe 6 angeboten, obwohl er "nur" 8 Jahre in seinem alten Job gearbeitet hat.
Das ist ein Angebot, was nicht tariflich ist, sondern eine außertarifliches Angebot.
Denn tariflich besteht nicht die Möglichkeit, jemanden der nur 8 Jahre berufliche Zeiten hat, die Stufe 6 anzubieten.
Zitat
In Zeiten von Fachkräftemangel kann sich ein verhandeln wirklich lohnen. Im Falle der Frau hätte es sich angeboten, bei anderen Kliniken Angebote einzuholen und genau diesen Punkt zu verhandeln. Nach dem Motto: "Ich würde wirklich gerne bei euch anfangen, ich habe hier aber ein Angebot vorliegen, das besser ist. Könnt ihr eures nachbessern?"
Das wiederum ist absolut korrekt und sollte jeder machen, der nur einen Funken Verständnis hat, wie sein Marktwert ist.