Bundesreisekostengesetz sagt: Kein Reisebeginn vor 6.00 Uhr - Dienstreise muss bis 24.00 abgeschlossen sein.
Das Bundesverwaltungsamt hat da interessante FAQ"s ins Internet gestellt
Leider wird das BRKG in den entsprechenden Regelungen der Länder und Kommunen manchmal anders "interpretiert"