"Anspruchsberechtigt sind Mitarbeiter, die an mindestens einem Tag im Auszahlungsmonat Anspruch
auf Dienstbezüge nach Satz 8 und 9 haben, sofern ihnen die Leistung im Sinne
von § 3 Nr. 11c EStG noch nicht vollumfänglich ausgezahlt wurde">
Du dürftest also gem. dem Beschluss der Bundeskommission die volle Prämie erhalten. Bei Vollzeit jeweils 1.500 € mit dem Gehalt für Juni 2023 / 2024.