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Kündigung wegen Krankheit möglich?

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Abendsonne83:
Hallo zusammen,

Heute muss ich mich nochmals an euch wenden.
Wie bereits geschrieben, bin ich seit Sommer letzten Jahres im Krankenstand.
Ein BEM Gespräch wurde durchgeführt, allerdings konnte kein leidensgerechter Arbeitsplatz gefunden werden und mir wurde mein alter Arbeitsplatz (mit Wiedereingliederung) angeboten.
Das ist aber, laut meinen Ärzten, nicht einfach wieder so möglich.
Nun gibt es Änderungen, da ein Kollege in Rente geht und diese Stelle perfekt für mich wäre. Laut PR lehnt der Chef diese Stelle aber ab. Schriftlich habe ich nichts hierüber. Der PR richtet es mir aus. Nun habe ich um einen erneuten Gesprächstermin gebeten. Dieser findet nun in drei Wochen auch statt.

Irgendwie habe ich aber halt das Gefühl, dass da mehr dahintersteckt. 
Ist eine Kündigung in meinem Fall möglich? Ich werde in diesem Jahr 40 und bin seit 10 Jahren bei diesem Arbeitgeber. Davor war ich 6 Jahre bei einer anderen Kommune. Diese Zeit zählt aber nicht mit wenn es um die Unkündbarkeit geht, oder?
Ich habe nächste Woche einen Termin bei meiner Ärztin und möchte sie bitten, mich mit Wiedereingliederung wieder ins Amt zuschicken. Ich habe einfach schlicht und ergreifend Angst, dass die Kündigung kommt... :(

P.S.: Antrag auf Anerkennung GdB ist gestellt.

Liebe Grüße

Abendsonne

Organisator:
Wenn dein Arbeitgeber dir keinen leidensgerechten Arbeitsplatz anbieten kann, welcher Tätigkeit willst du denn bei ihm nachgehen?

ElBarto:

--- Zitat von: Organisator am 22.03.2023 22:02 ---Wenn dein Arbeitgeber dir keinen leidensgerechten Arbeitsplatz anbieten kann, welcher Tätigkeit willst du denn bei ihm nachgehen?

--- End quote ---

Den Schilderungen von Abendsonne entnehme ich, dass es einen leidensgerechten Arbeitsplatz gibt, der AG diesen aber nicht anbieten will.

MoinMoin:

--- Zitat von: Abendsonne83 am 22.03.2023 17:18 ---Diese Zeit zählt aber nicht mit wenn es um die Unkündbarkeit geht, oder?

--- End quote ---
Wenn du §34 Absatz 2 meinst, dann gibt es für dich auch zukünftig keine Unkündbarkeit mehr.
Sondern nur:
1Arbeitsverhältnisse von Beschäftigten, die das 40. Lebensjahr vollendet haben
und für die die Regelungen des Tarifgebiets West Anwendung finden, können
nach einer Beschäftigungszeit (Absatz 3 Satz 1 und 2) von mehr als 15 Jahren
durch den Arbeitgeber nur aus einem wichtigen Grund gekündigt werden.
Hierfür muss du noch 5 Jahre beim aktuellem AG durchhalten.

Ob eine krankheitsbedingte Kündigung eine Kündigung aus wichtigen Grund ist, kann ich nicht beurteilen.

Allerdings ist es auch jetzt für den AG sehr schwierig dich wg. Krankheit zu kündigen, sofern du arbeiten kannst und er theoretisch einen Arbeitsplatz hätte, den du ausüben könntest.
Was da der Chef ablehnt, ist für eine Kündigung irrelevant, sondern eher ein Eigentor.
Auf alle Fälle würde ich intensiv und offen mit dem PR im Kontakt bleiben.
Denn die wissen ja welche Stellen frei werden und neu besetzt werden.

Abendsonne83:
Ich danke euch für eure Antworten.  Heute früh habe ich nun die Nachricht bekommen, dass vermutet wird dass mir ein Aufhebungsvertrag angeboten werden soll. Bzgl dieser Stelle die frei wird, hat sich der Chef wohl folgendermaßen geäußert: die Stelle entspreche nicht meiner derzeitigen Eingruppierung Besoldung. Die Stelle sei 2 Stufen niedriger eingruppiert (ich hatte aber bereits einer Herabstufung zugestimmt).

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