Beschäftigte im mittelbaren öffentlichen Dienst > weitere Tarifverträge

Stellenplatzbeschreibung ädert sich, was heißt das für den Arbeitnehmer

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ChrisK:

--- Zitat von: MoinMoin am 20.04.2023 20:32 ---
--- Zitat von: ChrisK am 19.04.2023 19:21 ---MoinMoin, das würde ich so absolut nicht stehen lassen.
Es kommt hierbei auf die ART der Tätigkeit drauf an. Genau dieses Thema ist nämlich dann regelmäßig ein Thema, das vor Gericht geklärt wird.

Es kommt immer als Erstes darauf an, was im Arbeitsvertrag niedergelegt wurde.

--- End quote ---

--- Zitat von: MoinMoin am 23.03.2023 06:40 ---Der AG kann dir jederzeit andere Tätigkeiten zuweisen, da muss er dich nicht fragen.

Ausser wenn mit der Änderung eine Änderung des AVs einhergeht, dann geht das nur einvernehmlich.

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--- Zitat von: ChrisK am 19.04.2023 19:21 ---Ein Arbeitsvertrag muss nach einem Monat schriftlich niedergelegt werden. Und er muß folgendes enthalten:

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Ist mir ehrlichgesagt neu, dass ein AV der Schriftform bedarf.  Seit wann ist das so und wo ist das geregelt. Das NachwG regelt nur eine schriftliche Ausführung über Dinge die zumeist im AV stehen.
Aber die kurze Charakterisierung oder Beschreibung der vom Arbeitnehmer zu leistenden Tätigkeit kann so offen sein, dass es alles und nichts bedeutet (Ausschreibungstext kann da mWn schon reichen)

Und ja der Koch kann idR nicht dazu verdonnert werden Busfahrer zu werden und umgekehrt.

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Ok, nach weiterer Recherche ziehe ich meine Aussage zurück.
In meinem Arbeitsumfeld werden sämtliche Verträge nur schriftlich geregelt. Genau aus der Erfahrung heraus, dass ohne Beleg immer das Gegenteil behauptet wird.
- Ich würde meine Texte weiter oben gerne entsprechend korrigieren, ist hier aber nicht möglich.

Für mich war das daher neu, dass Arbeitsverträge auch mündlich vereinbart werden können. Bietet sich im Handwerksbereich oder bei Köchen aber auch an. ("Ich brauche hier einen Koch für das und das Event. Hätten Sie Zeit?"). Alles andere wäre ein unverhältnismäßiger Arbeitsaufwand.

Ich hätte dabei aber grauenhafte Bauchschmerzen. OP steht dabei mit einem Bein immer in der Situation, dass er betrogen wird. Will der AG ihn loswerden, setzt er ihn ohne eine genaue Tätigkeitsbeschreibung in den miesesten Bereichen ein. Und OP kann niemals belegen, dass er nicht dafür eingestellt wurde.

Ich würde hier wirklich dazu raten, einen entsprechenden Arbeitsvertrag auszuarbeiten.

MoinMoin:

--- Zitat von: ChrisK am 21.04.2023 16:11 ---Ich würde hier wirklich dazu raten, einen entsprechenden Arbeitsvertrag auszuarbeiten.

--- End quote ---
Außer wenn man dann einen schlechteren hat, als einen der mündlich vereinbart wurde und das BGB die Grundlage ist.  ;)

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